Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung für die Erweiterung der OGS Jahnschule (Buchungsstelle 21.01.01./0675.783100)
Vorlage
098/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 21.01.01 - Grundschulen - wird für die Modernisierung der WC-Anlage der OGS Jahnschule außerplanmäßig investive Auszahlungen i. H. v. 150.000 € bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 095/2021 verwiesen.