Neufassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ sowie Anpassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße
Am 22.06.2006 hat der Rat der Stadt Kamen für
die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka „Im Grund“ und Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ eine
Gestaltungssatzung beschlossen, die beide Bereiche umfasst.
Die Siedlungsbereiche in den betreffenden
Bebauungsplänen wurden in den 1930er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 68 Ka) sowie in
den 1950er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 71 Ka) errichtet. Beide Bereiche haben
eine geschlossene städtebauliche Siedlungscharakteristik, die bis heute
weitestgehend bewahrt ist. Die Stadt Kamen stufte beide Siedlungsbereiche,
wegen der hohen städtebaulichen Qualität, als erhaltenswert ein. Zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der jeweiligen Bebauungspläne sowie der Gestaltungssatzung
waren die Siedlungsbereiche in Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften,
die das Ziel hatten, den Siedlungsbestand zu veräußern. Da im Raum Stand, dass
die Siedlungen nicht in Gänze, sondern auch als Einzelobjekte veräußert werden
sollten, wurden die Bebauungspläne und vor allem die Gestaltungssatzung
erlassen, um die vorhandenen städtebauliche Qualitäten und die geschlossene
Siedlungscharakteristik langfristig zu sichern.
Während im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka
„Bogenstraße“ der Gebäudebestand tatsächlich mitunter an Einzeleigentümer
veräußert wurde, ist das im Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“
nicht der Fall. Eigentümerin ist mittlerweile die LEG Wohnen NRW GmbH. Diese
hat oder beabsichtigt noch den gesamten Gebäudebestand zwischen Nordring,
Grimmstraße, Im Dahl und Fritz-Erler-Straße zu sanieren und stattet diesen,
neben einer energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle, durchgehend mit
Balkonen aus. Sämtliche Maßnahmen sind konform mit den Festsetzungen des
Bebauungsplans.
Wie bereits im Planungs- und
Stadtentwicklungsausschuss am 25.03.2021 erläutert, möchte die LEG Wohnen NRW
GmbH abweichend von der bestehenden Gestaltungssatzung vor allem ein eigenes
Farbkonzept für den Gebäudebestand realisieren. Dieses Farbkonzept weicht
vollständig von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab. In der bestehenden
Gestaltungssatzung sind ausschließlich Gelbtöne in verschiedenen Nuancen anhand
der RAL-Farbpalette festgelegt. Die LEG Wohnen NRW GmbH möchte als Farbe des
Putzes bzw. Anstriches der Hauptgebäude Creme- und Grautöne realisieren.
Farbliche Akzente sollen in Blau-, Grünblau- und Grüntönen angebracht werden.
Nach Prüfung des Sachverhalts ist die geänderte
Farbauswahl für die zukünftige Siedlungscharakteristik und für die Ausprägung
der Gestaltungssatzung nicht von Belang. Ziel der Gestaltungssatzung war und
ist es, die langfristige Gewährleistung eines einheitlichen Siedlungsbildes
unter Wahrung exakt definierter städtebaulicher Qualitäten der Siedlung. Dieser
Anspruch ist weiterhin uneingeschränkt vorhanden. Im Gegenteil, die
ursprüngliche Satzung gab den zukünftigen Eigentümern eine klare Farbauswahl
vor, die allerdings bewusst einfach gehalten war, um für möglicherweise viele
Einzeleigentümer einen Fassadenanstrich nicht unnötig zu verkomplizieren. Der
Entwurf der LEG Wohnen NRW GmbH geht dahingegen wesentlich weiter und steht
durch die Farbauswahl für ein lebendiges Siedlungsbild mit hoher
städtebaulicher Qualität.
Nachdem der Planungs-und
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2021 sich grundsätzlich
zustimmend geäußert hat, wurde nunmehr die Gestaltungssatzung für den Bereich
des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund überarbeitet. Die bisherige Satzung für
den Bereich der Bebauungspläne Nr. 68 Ka „Im Grund“ sowie Nr. 71 Ka
„Bogenstraße“ wird entsprechend mit einem Hinweis versehen, dass diese nunmehr
lediglich für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ anwendbar
ist.
Nach einem Beteiligungsverfahren der
betroffenen Eigentümer sowie einer grundsätzlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit, wird zeitnah die überarbeitete Satzung den politischen Gremien
in Form eines Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Bis auf den Farbanstrich wurden die betroffenen
Gebäude der LEG Wohnen NRW GmbH bereits energetisch ertüchtigt. Um die
Standzeiten der Baugerüste zu minimieren und, um damit den Bewohnern weitere
Belästigungen zu ersparen wurde der LEG Wohnen NRW GmbH im Vorgriff auf die
Satzungsänderung eine Erlaubnis zum Anstrich gem. der neuen Gestaltungssatzung
erteilt. Die LEG Wohnen NRW GmbH hat der Stadt Kamen schriftlich bestätigt,
dass sie sich exakt an die Vorgaben halten wird.