Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2020
Vorlage
089/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 245.157,18 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftsplan 2020 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung der KBG am 26.11.20 mit einem Verlust von 345.300 € beschlossen.

Im Haushalt der Stadt Kamen ist für das Jahr 2020 ein Betrag von 335.000 € eingestellt. Dieser wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

Der Verlust des Jahres 2020 beträgt 245.157,18 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung im August 2021 89.842,82 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 63.752,44 € verbessert.

 

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von -245 T€ (Vj. -309 T€). Die Gesamterträge sanken im Verhältnis zum Vorjahr um 435 T€ auf 421 T€ (Vj. 856 T€). Dies ist hauptsächlich durch den coronabedingten Wegfall von Veranstaltungen begründet. Die Umsatzerlöse erlebten dabei einen Einbruch i. H. v. 615 T€ auf 207 T€ (Vj. 822 T€). Im Gegensatz dazu konnte ein höherer Betrag bei den Sonstigen Erträgen +180 T€ generiert werden. Darunter fallen die November- und Dezemberhilfe sowie die Kapitalabfindung aus einer Versicherung. Diese Mehreinnahmen konnten den hohen Rückgang der Umsatzerlöse nicht kompensieren. Die Gesamtaufwendungen sanken um 499 T€ auf 666 T€ (Vj. 1.165 T€). Die Aufwandsminderung resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall umsatzabhängiger Aufwendungen wie den Getränke- (-62 T€), Nahrungsmittel- (-104 T€) oder Dienstleistungsaufwendungen (-62 T€). Zudem konnte der Personalaufwand (-218 T€) deutlich reduziert werden. Dies resultiert zum einen aus der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes für tariflich Beschäftigte sowie dem Ausscheiden zweier Mitarbeiter und ist zum anderen durch den geringeren Einsatz der Aushilfen wegen ausgefallener Veranstaltungen begründet.

 

Auch im Jahr 2020 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters gestellt.

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung am 01.06.20 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.20