Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden
beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt
abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft
mbH zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 245.157,18 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftsplan
2020 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der
Gesellschafterversammlung der KBG am 26.11.20 mit einem Verlust von 345.300 €
beschlossen.
Im Haushalt der
Stadt Kamen ist für das Jahr 2020 ein Betrag von 335.000 € eingestellt. Dieser
wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2020 beträgt 245.157,18 €. Unter Berücksichtigung der bereits
geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses
in der Gesellschafterversammlung im August 2021 89.842,82 € von der KBG an
die Stadt zurück gezahlt.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 63.752,44 €
verbessert.
Die Gesellschaft
erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von
-245 T€ (Vj. -309 T€). Die Gesamterträge sanken im Verhältnis zum
Vorjahr um 435 T€ auf 421 T€ (Vj. 856 T€). Dies ist
hauptsächlich durch den coronabedingten Wegfall von Veranstaltungen begründet.
Die Umsatzerlöse erlebten dabei einen Einbruch i. H. v. 615 T€ auf 207 T€ (Vj.
822 T€). Im Gegensatz dazu konnte ein höherer Betrag bei den Sonstigen Erträgen
+180 T€ generiert werden. Darunter fallen die November- und Dezemberhilfe sowie
die Kapitalabfindung aus einer Versicherung. Diese Mehreinnahmen konnten den
hohen Rückgang der Umsatzerlöse nicht kompensieren. Die Gesamtaufwendungen
sanken um 499 T€ auf 666 T€ (Vj. 1.165 T€). Die
Aufwandsminderung resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall umsatzabhängiger
Aufwendungen wie den Getränke- (-62 T€), Nahrungsmittel- (-104 T€) oder
Dienstleistungsaufwendungen (-62 T€). Zudem konnte der Personalaufwand (-218
T€) deutlich reduziert werden. Dies resultiert zum einen aus der
Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes für tariflich Beschäftigte sowie dem
Ausscheiden zweier Mitarbeiter und ist zum anderen durch den geringeren Einsatz
der Aushilfen wegen ausgefallener Veranstaltungen begründet.
Auch im Jahr 2020
wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die
Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den
Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die
Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters
gestellt.
Der nach
§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr.
Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als
Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.
Der geprüfte
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung
am 01.06.20 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gemäß
§ 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die
Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem.
§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen
nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat
um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlagen:
Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft
mbH zum 31.12.20