Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2020 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
081/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2020 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2020 (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2020 der Finanz­buchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet wer­den. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der Kostenüberdeckung bzw. –unter­deckung analog zur Gebührenkalkulation getrennt nach der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8 bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den Spalten 13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2020 und der Betriebsabrechnung 2019 als Vergleichswerte aufgeführt.

 

Die Betriebsabrechnung 2020 schließt nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Schmutzwassergebühr mit einer Unterdeckung in Höhe von 28.783,12 € und für die Niederschlagsabwassergebühr mit einer Unterdeckung in Höhe von 187.358,66 € ab.

 

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (4.218.916,91 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       die handelsrechtlichen Erträge wie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 390 T€) und die periodenfremden Erträge (rd. 46 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine Erlöse darstellen,

-       die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungs­zeitwert und kalkulatorische Zinsen für das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstel­lungskosten) in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlust­rechnung (Differenz bei Abschreibungen: 950 T€, Differenz bei Zinsen: 3.390 T€; insgesamt rd. 4.340 T€) und

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 196 T€), Betriebskosten für das neue Sinkkastenreinigungsfahrzeug (23 T€), periodenfremde Aufwendungen (rd. 16 T€), Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (rd. 70 T€) sowie Aufwendungen für Swaps (rd. 49 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.


Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2020 aus folgenden Wertverände­rungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2020 (hier: ohne Aufteilung nach Schmutzwasser- oder Niederschlagsabwassergebühr):

 

  

Ergebnis Jahresabschluss 2020

4.219 T€

./.

Erträge aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

390 T€

./.

Periodenfremde Erträge

46 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

196 T€

+

Betriebskosten Sinkkastenreinigungsfahrzeug

23 T€

./.

Mehraufwand kalkulatorische Abschreibungen

950 T€

+

Periodenfremder Aufwand

16 T€

+

Aufwand für Verluste aus Abgang von Anlagevermögen

70 T€

+

Aufwand für Swaps

49 T€

./.

Mehraufwand kalkulatorische Zinsen

3.390 T€

./.

Einstellung Unterdeckung NW aus BAB 2018

17 T€

=

Betriebsergebnis 2020*

-220 T€

 

*Aufgrund von Rundungsdifferenzen weicht das hier ermittelte Betriebsergebnis um 1 T€ vom Ergebnis in der angefügten Betriebsabrechnung ab.

 

 

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Folgende Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren sind noch auszugleichen:

 

Überdeckung SW 2017:         121.780,94 € (davon 121.700 € bereits in 2021 eingestellt)  

Überdeckung SW 2019:         197.935,01 € (davon 78.300 € bereits in 2021 eingestellt)

Überdeckung NW 2019:         303.997,21 € (davon 150.000 € bereits in 2021 eingestellt)

 

Offene Kostenunterdeckungen aus Vorjahren liegen nicht vor.

 

Wie die verbleibenden Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren und die Kostenunterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2020 bei den Kalkulationen 2022 - 2024 für die Gebührensätze der Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwassergebühr jeweils gebührenmindernd bzw. -erhöhend eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2021) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2022 und die folgende Jahre bekannt sind.

 


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung 2020