Die Betriebsabrechnung des Jahres 2020 der Stadtentwässerung Kamen ist
in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der
einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2020 (Spalten 6 und
7) werden aus dem Jahresabschluss 2020 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3)
entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-
/Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der
Kostenüberdeckung bzw. –unterdeckung analog zur Gebührenkalkulation getrennt
nach der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8
bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für
die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den Spalten
13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2020 und der
Betriebsabrechnung 2019 als Vergleichswerte aufgeführt.
Die Betriebsabrechnung 2020 schließt nach Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Schmutzwassergebühr mit einer Unterdeckung
in Höhe von 28.783,12 € und für die Niederschlagsabwassergebühr mit einer Unterdeckung
in Höhe von 187.358,66 € ab.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
(4.218.916,91 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich
darauf, dass
-
die handelsrechtlichen Erträge wie die Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 390 T€) und die
periodenfremden Erträge (rd. 46 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und
Kalkulation keine Erlöse darstellen,
-
die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen
nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für das
betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation und der
Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen
und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Differenz bei Abschreibungen:
950 T€, Differenz bei Zinsen: 3.390 T€; insgesamt rd. 4.340 T€) und
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 196 T€), Betriebskosten für das neue
Sinkkastenreinigungsfahrzeug (23 T€), periodenfremde Aufwendungen (rd. 16 T€),
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (rd. 70 T€) sowie Aufwendungen für
Swaps (rd. 49 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung
keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2020 aus
folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss
2020 (hier: ohne Aufteilung nach Schmutzwasser- oder
Niederschlagsabwassergebühr):
|
Ergebnis Jahresabschluss 2020 |
4.219 T€ |
./. |
Erträge aus Auflösung
v. Sonderposten für Zuschüsse |
390 T€ |
./. |
Periodenfremde
Erträge |
46 T€ |
+ |
Aufwendungen für
die Gewässerunterhaltung |
196 T€ |
+ |
Betriebskosten
Sinkkastenreinigungsfahrzeug |
23 T€ |
./. |
Mehraufwand
kalkulatorische Abschreibungen |
950 T€ |
+ |
Periodenfremder
Aufwand |
16 T€ |
+ |
Aufwand für
Verluste aus Abgang von Anlagevermögen |
70 T€ |
+ |
Aufwand für
Swaps |
49 T€ |
./. |
Mehraufwand kalkulatorische
Zinsen |
3.390 T€ |
./. |
Einstellung
Unterdeckung NW aus BAB 2018 |
17 T€ |
= |
Betriebsergebnis 2020* |
-220 T€ |
*Aufgrund von Rundungsdifferenzen weicht das hier ermittelte
Betriebsergebnis um 1 T€ vom Ergebnis in der angefügten Betriebsabrechnung ab.
Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer
Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind.
Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Folgende Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren sind noch auszugleichen:
Überdeckung SW 2017: 121.780,94 € (davon 121.700 € bereits in 2021 eingestellt)
Überdeckung SW 2019: 197.935,01 € (davon 78.300 € bereits in 2021 eingestellt)
Überdeckung NW 2019: 303.997,21 € (davon 150.000 € bereits in 2021 eingestellt)
Offene Kostenunterdeckungen aus Vorjahren liegen nicht vor.
Wie die verbleibenden Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren
und die Kostenunterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2020 bei den Kalkulationen 2022
- 2024 für die Gebührensätze der Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwassergebühr
jeweils gebührenmindernd bzw. -erhöhend eingesetzt werden, muss zu gegebener
Zeit (ab Herbst 2021) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation
entscheidenden Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2022
und die folgende Jahre bekannt sind.
Anlagen:
Betriebsabrechnung 2020