Betreff
Anregung zur Aufstellung einer Nachbildung der Mädchenskulptur des Kunstwerkes „Kind und Baum“ aus Mitteln des Verfügungsfonds des Stadtteilmanagements Heeren-Werve
Vorlage
071/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 10.12.2012 zur Erinnerung an die 2012 gestohlene Mädchenskulptur des Kunstwerks „Kind und Baum“ und beschließt von der Aufstellung einer Rekonstruktion – wie angeregt – abzusehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Instandsetzung der Gedenk- und Hinweistafel zu veran­lassen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund eines Antrags der Ortsheimatpfleger ist der Kulturausschuss mit der Beratung und Entscheidung in der Sache zu befassen.

 

Anlässlich eines Treffens der Initiative „Rund ums Dorf“ schlug der Ortsheimatpfleger von Kamen Heeren-Werve, Herr Karl-Heinz Stoltefuß, im Januar 2019 vor, das sog. Heerener Mädchen wieder aufzustellen. Eine Teilfinanzierung der mit ca. 8.500,00 € veranschlagten Kosten solle durch den Verfügungsfonds erfolgen. Die restliche Finanzierung solle durch Spendengelder sichergestellt werden. Die Akquise von Spendengeldern soll erst beginnen, wenn das Verfügungsfondsgremium über den Antrag entschieden hat. Dazu bedarf es vorlaufend der Entscheidung des Kulturausschusses. Der Entwurf, der an die Originalskulptur angelehnt ist und aus einer Mädchenfigur mit einem Apfelbaum besteht, wurde durch den in Heeren-Werve ansässigen Künstler Adam Wieczorek, der Mitglied der Kamener Künstlergruppe REFLEX ist, erstellt.

 

Auf Wunsch der Ortsheimatpfleger von Heeren-Werve, Herrn Karl-Heinz Stoltefuß und Frau Andrea Woter, soll sich der Aufstellungsort unbedingt ca. 6–10 Meter vom Originalstandort befinden und die gestohlene Skulptur ersetzen, gegebenenfalls auch ohne Apfelbaum.

 

Der Kulturausschuss der Stadt Kamen hat sich Ende 2012 ausdrücklich gegen eine Rekonstruktion ausgesprochen, da die Gussform nicht erhalten ist und der 2014 verstorbene Künstler außerdem zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mehr in der Lage war, seine Zustimmung zu geben bzw. die Vorgehensweise mitzugestalten. Stattdessen wurde beschlossen, eine Tafel mit dem Bild des Mädchens und einem Begleittext an den vom Kunstwerk verblieben Überresten aufzustellen.

 

Das Kunstwerk „Kind mit Baum“ war eine nach einem Auswahlverfahren unter Beteiligung des Kulturausschusses und Kamener Bürger*innen vergebene Auftragsarbeit des Künstlers Heinrich Kemmer. Die aus einem Bergahornbaum, der durch eine Betonplatte bricht, und einer bronzenen Mädchenfigur bestehende Arbeit wurde am 10.09.1982 eingeweiht.

Das Ensemble, das laut Künstler das Motto „Natur ist stärker als Beton…“ darstellen soll, wurde vermutlich am 27.07.2012 gestohlen und nicht wieder aufgefunden. Seinerzeit angestellte Recherchen zu Skizzen oder der Gussform bei der 1982 beauftragten Gießerei in Gescher verliefen negativ. Eine originalgetreue Nachbildung ist deshalb nicht möglich.

 

Unabdingbar für die Erneuerung der fehlenden Figur ist die originalgetreue Ausgestaltung. Da weder Skizzen noch die Abgussform des Originals existieren, kann und wird es zu Abweichungen in der Modellierung kommen. Jeder Künstler hat seine eigene „Handschrift“.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen weiterhin von einer Rekonstruktion am v.g. Standort abzusehen.

1.      Urheberrechtsverletzung

 

Die räumliche Nähe eines an sich am Original anlehnenden Kunstwerkes kann zu urheberrechtlichen Problemen führen. Hierzu wurde seitens der Verwaltung im Rahmen der Beratungstätigkeit eine Stellungnahme durch eine Kunsthistorikerin des LWL-Museumsamtes eingeholt.

Im Mittelpunkt steht die Prüfung und Wahrung der Urheberrechte des Künstlers bzw. derjenigen Personen, die bis zu 70 Jahre nach seinem Tod des Künstlers, noch Folgerechte geltend machen können. Heinrich Kemmer war nach Recherchen der Verwaltung kinderlos, ein Bruder ist ebenfalls verstorben. Es gibt noch zwei Neffen, von denen angenommen werden kann, dass sie Inhaber der Folgerechte sind. Möglicherweise gibt es aber auch Personen, die hier nicht bekannt sind und Rechteinhaber sind und diese im Falle einer Urheberrechtsverletzung geltend machen. Eine solche Urheberrechtsverletzung könnte auch durch die Aufstellung einer neuen Skulptur in einem Abstand von 6–10 Metern entstehen, da die ursprüngliche Aussage des Werkes beeinträchtigt wird, wenn Betrachter*innen die Reste des Originals mit ihm in Zusammenhang bringen.

 

Auch unter Berücksichtigung des Leitgedankens zu Umwelt und Natur „Natur ist stärker als Beton“, der für Heinrich Kemmer für das Werk „Kind und Baum“ maßgeblich war, ist eine Figur aus Epoxidharz, wie bei Herrn Wieczorek durch die Ortsheimatpfleger angefragt, eine äußerst fragwürdige Materialwahl. Epoxidharz ist kein natürlicher Werkstoff.

 

Um juristische Komplikationen und einen Rechtsstreit zu vermeiden wird dringend empfohlen, die neue Skulptur nicht im Umfeld der Überreste von Kemmers Mädchen mit Baum zu platzieren.

Denkbar wäre dies allenfalls, wenn man zumindest die Überreste beseitigen ließe. Der Abriss des Kunstwerks widerspräche dem Beschluss des KU das Andenken des Kamener Bildhauers Heinrich Kemmer und seines Werkes zu würdigen und an diesem Ort an den Kunstfrevel zu erinnern.

 

2.      Gestaltung und Entwicklung der Grünfläche in der Ortsmitte

 

Zudem wurde, finanziert aus Mitteln der Städtebauförderung, diese an die Ortsmitte direkt anschließende Grünfläche und das Umfeld des Werks unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes und der bereits 1999 aufgestellten Skulptur des Heerener Künstlers Guido Muermann gestaltet. Die Aufenthaltsqualität wurde weiter verbessert mit der Aufstellung weiterer Gestaltungselemente.

Dieser Entwicklungsprozess zur Umgestaltung der Ortsmitte wurde im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für Heeren-Werve durch intensive Bürgerworkshops begleitet und 2020 abgeschlossen. Ideen und Anregungen zum Abbau der Reste des Kunstwerks waren nicht Gegenstand dieses Prozesses. Der Abriss der verbliebenen Elemente des Kunstwerks von Heinrich Kemmer könnte nur unter erheblichen Aufwand erfolgen. Gleichzeitig bedeutet er einen wesentlichen Eingriff in die erst kürzlich fertiggestellte Fläche, der auch unter finanziellen und Fördergesichtspunkten auszuschließen ist.

 

3.      Baumschutz

 

Der in das Kunstwerk einbezogene Baum unterliegt dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Kamen. Ein Baumschutzgutachten rät zur Erhaltung des Baumes dringend von baulichen Eingriffen ab.

 

4.    Fazit

 

Die Überreste des 2012 durch Diebstahl und Vandalismus beschädigten Kunstwerkes bleiben auf Dauer zur Erinnerung und Würdigung des Werkes und des Bildhauers erhalten. Da das Kunstwerk „Kind und Baum“ von Heinrich Kemmer inklusive der Mädchenfigur exklusiv für diesen Ursprungsort erstellt wurde, sind alternative Standorte im Stadtteil nicht geeignet dem Werk von Heinrich Kemmer ersatzweise gerecht zu werden.

 

Die Instandsetzung der Gedenk- und Hinweistafel soll veranlasst werden.