Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag) 2021
Vorlage
065/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde im Vorjahr ein anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll diesen Kulturträgern wieder dieser Zuschuss gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

01 Heerener Frauenchor

02 MGV Einigkeit Kamen

03 Kamener Männerchor

04 Singekreis Kamen-Heeren

05 MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

06 MGV Cäcilia Kaiserau

07 MCH 1875 Wasserkurl

08 Frauenchor Einigkeit Kamen

09 Mandolinen- und Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.

10 Blasorchester St. Marien Kaiserau

11 Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.

12 MGV Sangesfreunde Kamen

13 Shanty-Chor der MK Kamen

14 MGV Teutonia Kamen

15 music of joy

16 Ökumenischer Bläserkreis Heeren-Werve

17 Latin Ladies