Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde im Vorjahr ein anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll diesen Kulturträgern wieder dieser Zuschuss gewährt werden.
Als förderungswürdig gelten:
01 Heerener Frauenchor
02 MGV Einigkeit Kamen
03 Kamener Männerchor
04 Singekreis Kamen-Heeren
05 MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
06 MGV Cäcilia Kaiserau
07 MCH 1875 Wasserkurl
08 Frauenchor Einigkeit Kamen
09 Mandolinen- und Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
10 Blasorchester St. Marien Kaiserau
11 Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.
12 MGV Sangesfreunde Kamen
13 Shanty-Chor der MK Kamen
14 MGV
Teutonia Kamen
15 music of
joy
16 Ökumenischer Bläserkreis Heeren-Werve
17 Latin Ladies