Betreff
Straßenbenennung
hier: Benennung der Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler
Vorlage
055/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die öffentliche Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ (s. Lageplan) wie folgt zu benennen:

 

„Kiebitzweg“

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der interfraktionelle Arbeitskreis „Straßen“ hat sich in seiner Sitzung am 22.02.2021 dazu entschieden, die Planstraße im o.g. Bebauungsplangebiet „Kiebitzweg“ zu benennen.

 

Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen für das Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“. Die Vermarktung der Grundstücke ist bis Mitte 2021 vorgesehen. Bisher ist die Straße noch nicht benannt worden. Die Straßenfläche besteht aus den Flurstücken Gemarkung Methler, Flur 9, Nr. 428 u. 443.

 

Mit Blick darauf, dass ab dem 2. Halbjahr 2021 Bauanträge eingereicht werden könnten, ist nunmehr eine Straßenbenennung erforderlich. Zudem werden die Angaben des Straßennamens und der Hausnummern für die Beantragung von Förderungen aus dem Zuwendungsbereich Klimaschutz benötigt.

 

Gem. § 16 Abs. 4 Ziffer b der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Rat für die Benennung von Straßen zuständig.