hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02.1 Ka – „Berliner
Straße“, Gemarkung Kamen, Flur 41, Flurstücke 475, 503, 505, 369, 812, 813,
815, 814, 832, 605, 607, 666 sowie 504 teilw., 506 teilw., 816 teilw., 367
teilw., 808 teilw. gem. § 2
(1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.
Das
Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1,68 ha und wird begrenzt durch:
-
die
Berliner Straße und Wittenberger Straße im Norden
-
vorhandene
Siedlungsbebauung an der Wittenberger Straße im Osten
-
den
Derner Bach im Süden
-
einen
Rad-/Fußweg im Westen
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungs-planes sind aus dem
beigefügten Lageplan ersichtlich.
2.
Die
Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens
beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Bebauungsplan 02 Ka – „südlich Derner Straße“ erlangte im Jahr 1975
Rechtskraft. In dem Bereich, für den eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes
erfolgen soll, sind noch bislang unbebaute Grundstücksflächen. Für diese
Bereiche sind in dem Bebauungsplan Nr. 02 Ka - „südlich Derner Straße“
Baufelder für zwingend 4-geschossige Gebäude sowie Stellplatzflächen
festgesetzt. Die tatsächliche Entwicklung in dem Plangebiet lässt eine
Umsetzung der damaligen Planung nicht mehr zu. Unter anderem kann die
vorgesehene Erschließung einer Stellplatzanlage im südlichen Planbereich nicht
erfolgen, da die Flächen hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine
nachverdichtende Bebauung kann mit Einhaltung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 02 Ka - „südlich Derner Straße“ nicht erfolgen.
Insgesamt
entspricht die Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen, die Lage der
möglichen Baukörper und vor allem die Lage der geplanten Stellplatzanlagen
nicht mehr aktuellen Anforderungen.
Die Stadt Kamen
beabsichtigt einen Lückenschluss in der baulichen Struktur an der Berliner
Straße zu ermöglichen. Damit wird eine Nachverdichtung in innerstädtischer Lage
ermöglicht. Mit der Neuaufstellung eines Teilbereiches des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 02 Ka - „südlich Derner Straße“ soll für einen
bisher nicht benutzten Bereich durch zeitgemäße Festsetzungen eine Bebauung im
Sinne einer Nachverdichtung ermöglicht werden. Die zukünftige bauliche
Entwicklung soll sich an den vorhandenen Mehrfamilienhäusern orientieren.
Hierfür wird eine
Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 02 Ka-Me „südlich Derner
Straße“ der Stadt Kamen vom 27.08.1973 notwendig. Der Geltungsbereich des zukünftigen
Bebauungsplanes Nr. 02.1 Ka – „Berliner Straße“ liegt vollständig im Bereich
des o.g. Bebauungsplanes. Mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes werden die
Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes im neu beplanten Teilbereich
aufgehoben.
Insbesondere im
Stadtteil Kamen-Mitte besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. In
Übereinstimmung mit den Aussagen des im Jahre 2014 verabschiedeten
„Handlungskonzeptes Wohnen” sollen im Plangebiet Wohnbauflächen in
integrierter Lage entwickelt werden.
Aufgrund der
integrierten Lage und der Nähe zur westlich gelegenen Innenstadt besitzt das
Plangebiet gute Voraussetzungen für die Entwicklung von verdichtetem
Wohnungsbau und kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung in der Stadt Kamen leisten. Angebote des täglichen
Bedarfes sind fußläufig zu erreichen. Die Kamener Innenstadt ist 0,9 Kilometer
entfernt.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Kamen aus dem Jahr 2004 ist der Planbereich als
Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Regionalplan legt den Bereich im
Wesentlichen als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Eine Anpassung des
Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes ist in Folge der Neuaufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 02.1 Ka - „Berliner Straße“ nicht erforderlich.
Die
Neuaufstellung soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden.