hier: Neufassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ sowie Anpassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“
Am
22.06.2006 hat der Rat der Stadt Kamen für die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka
„Im Grund“ und Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ eine Gestaltungssatzung beschlossen, die
beide Bereiche umfasst.
Die
Siedlungsbereiche in den betreffenden Bebauungsplänen wurden in den
1930er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 68 Ka) sowie in den 1950er-Jahren
(Bebauungsplan Nr. 71 Ka) errichtet. Beide Bereiche haben eine geschlossene
städtebauliche Siedlungscharakteristik, die bis heute weitestgehend bewahrt
ist. Die Stadt Kamen stufte beide Siedlungsbereiche, wegen der hohen
städtebaulichen Qualität, als erhaltenswert ein. Zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der jeweiligen Bebauungspläne sowie der Gestaltungssatzung waren
die Siedlungsbereiche in Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die
das Ziel hatten, den Siedlungsbestand zu veräußern. Da im Raum Stand, dass die
Siedlungen nicht in Gänze, sondern auch als Einzelobjekte veräußert werden
sollten, wurden die Bebauungspläne und vor allem die Gestaltungssatzung
erlassen, um die vorhandenen städtebauliche Qualitäten und die geschlossene
Siedlungscharakteristik langfristig zu sichern.
Während
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ der Gebäudebestand
tatsächlich mitunter an Einzeleigentümer veräußert wurde, ist das im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ nicht der Fall. Eigentümerin ist
mittlerweile die LEG Wohnen NRW GmbH. Diese hat oder beabsichtigt noch den
gesamten Gebäudebestand zwischen Nordring, Grimmstraße, Im Dahl und
Fritz-Erler-Straße zu sanieren und stattet diesen, neben einer energetischen
Ertüchtigung der Gebäudehülle, durchgehend mit Balkonen aus. Sämtliche
Maßnahmen sind konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Abweichend
von der bestehenden Gestaltungssatzung möchte die LEG Wohnen NRW GmbH vor allem
ein eigenes Farbkonzept für den Gebäudebestand realisieren. Dieses Farbkonzept
weicht vollständig von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab. In der
bestehenden Gestaltungssatzung sind ausschließlich Gelbtöne in verschiedenen
Nuancen anhand der RAL-Farbpalette festgelegt. Die LEG Wohnen NRW GmbH möchte
als Farbe des Putzes bzw. Anstriches der Hauptgebäude Creme- und Grautöne
realisieren. Farbliche Akzente sollen in Blau-, Grünblau- und Grüntönen
angebracht werden.
Die
Verwaltung der Stadt Kamen steht diesem Ansinnen offen gegenüber. Die Gebäude
erhalten eine zeitgemäße Außengestaltung und die einheitliche
Siedlungscharakteristik bleibt zukünftig gewahrt. Detailfragen sind noch mit
der LEG Wohnen NRW GmbH abzustimmen Allerdings ist die vorhandene
Gestaltungssatzung im Bebauungsplan Nr. 68 Ka „Im Grund“ anzupassen und von der
Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“
zu entkoppeln. Diese Satzung ist in dem Fall auch entsprechend anzupassen.
Die
Verwaltung der Stadt Kamen wird zeitnah die überarbeitete Satzung den
parlamentarischen Gremien zur Abstimmung vorlegen.