Betreff
Gestaltungssatzung der Stadt Kamen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke für die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka „Im Grund“ und Nr. 71 Ka „Bogenstraße“
hier: Neufassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ sowie Anpassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“
Vorlage
038/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Am 22.06.2006 hat der Rat der Stadt Kamen für die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka „Im Grund“ und Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ eine Gestaltungssatzung beschlossen, die beide Bereiche umfasst.

Die Siedlungsbereiche in den betreffenden Bebauungsplänen wurden in den 1930er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 68 Ka) sowie in den 1950er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 71 Ka) errichtet. Beide Bereiche haben eine geschlossene städtebauliche Siedlungscharakteristik, die bis heute weitestgehend bewahrt ist. Die Stadt Kamen stufte beide Siedlungsbereiche, wegen der hohen städtebaulichen Qualität, als erhaltenswert ein. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bebauungspläne sowie der Gestaltungssatzung waren die Siedlungsbereiche in Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die das Ziel hatten, den Siedlungsbestand zu veräußern. Da im Raum Stand, dass die Siedlungen nicht in Gänze, sondern auch als Einzelobjekte veräußert werden sollten, wurden die Bebauungspläne und vor allem die Gestaltungssatzung erlassen, um die vorhandenen städtebauliche Qualitäten und die geschlossene Siedlungscharakteristik langfristig zu sichern.

Während im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ der Gebäudebestand tatsächlich mitunter an Einzeleigentümer veräußert wurde, ist das im Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ nicht der Fall. Eigentümerin ist mittlerweile die LEG Wohnen NRW GmbH. Diese hat oder beabsichtigt noch den gesamten Gebäudebestand zwischen Nordring, Grimmstraße, Im Dahl und Fritz-Erler-Straße zu sanieren und stattet diesen, neben einer energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle, durchgehend mit Balkonen aus. Sämtliche Maßnahmen sind konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abweichend von der bestehenden Gestaltungssatzung möchte die LEG Wohnen NRW GmbH vor allem ein eigenes Farbkonzept für den Gebäudebestand realisieren. Dieses Farbkonzept weicht vollständig von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab. In der bestehenden Gestaltungssatzung sind ausschließlich Gelbtöne in verschiedenen Nuancen anhand der RAL-Farbpalette festgelegt. Die LEG Wohnen NRW GmbH möchte als Farbe des Putzes bzw. Anstriches der Hauptgebäude Creme- und Grautöne realisieren. Farbliche Akzente sollen in Blau-, Grünblau- und Grüntönen angebracht werden.

Die Verwaltung der Stadt Kamen steht diesem Ansinnen offen gegenüber. Die Gebäude erhalten eine zeitgemäße Außengestaltung und die einheitliche Siedlungscharakteristik bleibt zukünftig gewahrt. Detailfragen sind noch mit der LEG Wohnen NRW GmbH abzustimmen Allerdings ist die vorhandene Gestaltungssatzung im Bebauungsplan Nr. 68 Ka „Im Grund“ anzupassen und von der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ zu entkoppeln. Diese Satzung ist in dem Fall auch entsprechend anzupassen.

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird zeitnah die überarbeitete Satzung den parlamentarischen Gremien zur Abstimmung vorlegen.