In Kamen gibt es
insgesamt 115 Bau- und 2 Bodendenkmäler. Schwerpunktbereiche sind die Kamener
Innenstadt, die Bahnhofstraße und der Bereich rund um das Wasserschloss in
Heeren-Werve. Grundsätzlich verteilen sich die Baudenkmäler über das gesamte
Gemeindegebiet. Der Bestand der Baudenkmäler deckt ein breites Spektrum der
Denkmalpflege und Baugeschichte ab. Neben Ackerbürger- und Tagelöhnerhäusern
aus dem 17.bis 19. Jahrhundert, Gebäuden der Gründerzeit und Zeitzeugnissen des
20. Jahrhunderts gibt es auch eine Reihe von Gebäuden mit sakralem,
industriellem oder mit einem Hintergrund der Verwaltung oder Gerichtsbarkeit.
Der Bestand an
Bodendenkmälern ist bisher begrenzt auf die frühgeschichtlichen
Siedlungsbereiche des Seseke-Körne-Winkels im Ortsteil Methler sowie der Flur
Turmacker im Ortsteil Heeren-Werve. Bewegliche Denkmäler werden derzeit nicht
in der Denkmalliste geführt.
Gem. § 3
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unterliegen sämtliche
Denkmäler, als in die Denkmalliste eingetragene Einzeldenkmäler, einem
besonderen Schutz. Gem. § 9 DSchG NRW sind sämtliche Maßnahmen an und in den
Gebäuden sowie Eingriffe in die Bodendenkmäler erlaubnispflichtig. § 3 Abs. 1b
DSchG NRW erweitert den Schutzstatus auf Maßnahmen in der engeren Umgebung,
wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
In der
Vergangenheit gab es verschiedene Diskussionen den Denkmalbestand sowie die
stadt- und kulturhistorisch bedeutende erhaltenswerte Bausubstanz (§ 25 Abs. 2
Nr. 2 DSchG NRW) vor allem in der Kamener Innenstadt, der Bahnhofstraße und im
Schlossbereich Heeren-Werve nachhaltiger zu schützen. Denkmalbereichs- sowie
Gestaltungssatzungen wurden hier vorrangig als geeignete Instrumente benannt.
Dieses Anliegen hat
die Verwaltung der Stadt Kamen in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde in
Bezug auf den Kamener Denkmalbestand geprüft. Im Ergebnis kommt die Verwaltung
zu dem Schluss, dass nicht nur Teilbereiche punktuell geprüft und untersucht
werden sollten, sondern der gesamte Denkmal- sowie der Bestand erhaltenswerter
Bausubstanz im Gemeindegebiet der Stadt Kamen ist in den Blick zu nehmen. Eine
umfassende Untersuchung der Stadt Kamen unter siedlungs- und geschichtlichen
Gesichtspunkten ist Voraussetzung für ein grundlegendes Planungs- und
Handlungskonzept in dem die Ziele und Maßnahmen der künftigen Jahre festgelegt
werden.
Geeignetes
Instrument zur Erfassung und Analyse des Denkmalbestandes ist der
Denkmalpflegeplan, dessen grundsätzliche Ausprägung in § 25 DSchG NRW geregelt
ist. Neben der exakten Analyse des Denkmalbestandes wird auch die
erhaltenswerte Bausubstanz im Denkmalpflegeplan definiert. Gemeint sind hiermit
Objekte unterhalb der Denkmalbedeutung, die von städtebaulichem Interesse sind,
weil sie ebenso wie Denkmäler die Ortsentwicklung dokumentieren oder ihr
Erscheinungsbild eine ortsbildprägende Bedeutung aufweist. Auf Grundlage der
Gesamtanalyse können im Denkmalpflegeplan auch räumliche Teilpläne entwickelt
werden. Dieses käme zum Beispiel für herausragende Bereiche in Betracht.
Kernstück des
Denkmalpflegeplans ist allerdings das Planungs- und Handlungskonzept. Hier
werden Ziele und Maßnahmen auf Grundlage der Bestandsanalyse definiert. Aus dem
Planungs- und Handlungskonzept werden zielgerichtet Empfehlungen für neue
Rechtssetzungen, wie z.B. die Ausweisung von Denkmalbereichs- und
Gestaltungssatzungen, abgeleitet. Darüber hinaus wird der noch zu prüfende
Gebäudebestand definiert.
Die Verwaltung
schlägt daher vor einen Denkmalpflegeplan für das gesamte Gemeindegebiet zu
erstellen. Begleitet werden soll die Aufstellung des Denkmalpflegeplans durch
ein noch zu beauftragendes Büro.
Für die
Beauftragung eines externen fachkundigen Büros mit der Erstellung eines
Denkmalpflegeplans wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt 60.000 € kalkuliert.
Entsprechende Ausgabeansätze wurden im vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2021
bei Buchungsstelle 52.03.01.529100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“
berücksichtigt. Es wurden für 2021 u. 2022 jeweils 30.000 € als Ausgabeansatz
bei der v.g. Buchungsstelle vorgesehen.