Betreff
Information zur Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das Gemeindegebiet der Stadt Kamen
Vorlage
037/2021
Art
Mitteilungsvorlage

In Kamen gibt es insgesamt 115 Bau- und 2 Bodendenkmäler. Schwerpunktbereiche sind die Kamener Innenstadt, die Bahnhofstraße und der Bereich rund um das Wasserschloss in Heeren-Werve. Grundsätzlich verteilen sich die Baudenkmäler über das gesamte Gemeindegebiet. Der Bestand der Baudenkmäler deckt ein breites Spektrum der Denkmalpflege und Baugeschichte ab. Neben Ackerbürger- und Tagelöhnerhäusern aus dem 17.bis 19. Jahrhundert, Gebäuden der Gründerzeit und Zeitzeugnissen des 20. Jahrhunderts gibt es auch eine Reihe von Gebäuden mit sakralem, industriellem oder mit einem Hintergrund der Verwaltung oder Gerichtsbarkeit.

 

Der Bestand an Bodendenkmälern ist bisher begrenzt auf die frühgeschichtlichen Siedlungsbereiche des Seseke-Körne-Winkels im Ortsteil Methler sowie der Flur Turmacker im Ortsteil Heeren-Werve. Bewegliche Denkmäler werden derzeit nicht in der Denkmalliste geführt.

 

Gem. § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unterliegen sämtliche Denkmäler, als in die Denkmalliste eingetragene Einzeldenkmäler, einem besonderen Schutz. Gem. § 9 DSchG NRW sind sämtliche Maßnahmen an und in den Gebäuden sowie Eingriffe in die Bodendenkmäler erlaubnispflichtig. § 3 Abs. 1b DSchG NRW erweitert den Schutzstatus auf Maßnahmen in der engeren Umgebung, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.

 

In der Vergangenheit gab es verschiedene Diskussionen den Denkmalbestand sowie die stadt- und kulturhistorisch bedeutende erhaltenswerte Bausubstanz (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 DSchG NRW) vor allem in der Kamener Innenstadt, der Bahnhofstraße und im Schlossbereich Heeren-Werve nachhaltiger zu schützen. Denkmalbereichs- sowie Gestaltungssatzungen wurden hier vorrangig als geeignete Instrumente benannt.

 

Dieses Anliegen hat die Verwaltung der Stadt Kamen in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde in Bezug auf den Kamener Denkmalbestand geprüft. Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass nicht nur Teilbereiche punktuell geprüft und untersucht werden sollten, sondern der gesamte Denkmal- sowie der Bestand erhaltenswerter Bausubstanz im Gemeindegebiet der Stadt Kamen ist in den Blick zu nehmen. Eine umfassende Untersuchung der Stadt Kamen unter siedlungs- und geschichtlichen Gesichtspunkten ist Voraussetzung für ein grundlegendes Planungs- und Handlungskonzept in dem die Ziele und Maßnahmen der künftigen Jahre festgelegt werden.

 

Geeignetes Instrument zur Erfassung und Analyse des Denkmalbestandes ist der Denkmalpflegeplan, dessen grundsätzliche Ausprägung in § 25 DSchG NRW geregelt ist. Neben der exakten Analyse des Denkmalbestandes wird auch die erhaltenswerte Bausubstanz im Denkmalpflegeplan definiert. Gemeint sind hiermit Objekte unterhalb der Denkmalbedeutung, die von städtebaulichem Interesse sind, weil sie ebenso wie Denkmäler die Ortsentwicklung dokumentieren oder ihr Erscheinungsbild eine ortsbildprägende Bedeutung aufweist. Auf Grundlage der Gesamtanalyse können im Denkmalpflegeplan auch räumliche Teilpläne entwickelt werden. Dieses käme zum Beispiel für herausragende Bereiche in Betracht.

 

Kernstück des Denkmalpflegeplans ist allerdings das Planungs- und Handlungskonzept. Hier werden Ziele und Maßnahmen auf Grundlage der Bestandsanalyse definiert. Aus dem Planungs- und Handlungskonzept werden zielgerichtet Empfehlungen für neue Rechtssetzungen, wie z.B. die Ausweisung von Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzungen, abgeleitet. Darüber hinaus wird der noch zu prüfende Gebäudebestand definiert.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor einen Denkmalpflegeplan für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen. Begleitet werden soll die Aufstellung des Denkmalpflegeplans durch ein noch zu beauftragendes Büro.

 

Für die Beauftragung eines externen fachkundigen Büros mit der Erstellung eines Denkmalpflegeplans wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt 60.000 € kalkuliert. Entsprechende Ausgabeansätze wurden im vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2021 bei Buchungsstelle 52.03.01.529100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ berücksichtigt. Es wurden für 2021 u. 2022 jeweils 30.000 € als Ausgabeansatz bei der v.g. Buchungsstelle vorgesehen.