Betreff
Bewerbung des Welterbe-Projektes „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste „UNESCO-Welterbe“
Vorlage
036/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamen nimmt die geplante Bewerbung des Welterbe-Projektes „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung für die UNESCO Liste des Kultur- und Naturerbes „UNESCO-Welterbe“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Kamen die Bewerbung im weiteren Verfahrensverlauf unterstützen wird.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die UNESCO unterstützt die Erfassung, den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern, Ensembles und Stätten von außergewöhnlichem Wert. Nach den Durchführungsrichtlinien zur Welterbe-Konvention zählt neben dem Natur- auch das Kulturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften einem besonderen Schutz unterliegen. Durch die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes verpflichten sich die Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, diese Güter besonders zu schützen. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet das Welterbe-Komitee.

 

In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz, welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbe-Liste nominiert werden. Nominierte Stätten werden auf der deutschen Tentativliste geführt. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat am 16.10.2019 beschlossen die Tentativliste „UNESCO-Welterbe“ zum 01.02.2024 fortzuschreiben und alle Bundesländer um entsprechende Vorschläge gebeten. Für die Fortschreibung kann jedes Bundesland zwei Bewerbungen für die deutsche Tentativliste einreichen. Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur arbeitet zusammen mit weiteren Akteuren an der Bewerbung der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die deutsche Tentativliste.

 

Das Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ hat hierbei auf Landesebene einen Sonderstatus. Insgesamt sind Industrielle Kulturlandschaften vom internationalen Rat für Denkmalpflege bereits 2004 als in der Welterbe-Liste unterrepräsentiert eingestuft worden. Seitdem hat sich wenig  an der Ausgewogenheit der Liste geändert, sodass dem Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ gute Chancen zur Aufnahme in die Liste zugerechnet werden können.

 

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur hat am 14.01.2021 die Bewerbung „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes NRW zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) eingereicht.

 

Für eine Bewerbung zur Aufnahme der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ in die deutsche Tentativliste zur Fortschreibung des UNESCO-Welterbes bedarf es einer Aussage zum außergewöhnlichen universellen Wert (Outstanding universal Value = OUV). Der OUV ist durch materielle Zeugnisse zu belegen, die authentisch und/oder echt sind. Außerdem muss er einem internationalen Vergleich standhalten und – bei einem vorgeschlagenen Kulturerbe – durch mindestens eins von sechs UNESCO-Kriterien gestützt werden. Die Be-wahrung der materiellen Zeugnisse muss durch einen Schutz- und Managementplan gesichert sein. Im Falle der vorgeschlagenen „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ sind (Um)-Nutzung und Weiterentwicklung der Landschaft wesentliche Bestandteile des OUV.

Der Entwurf der Darstellung zum außergewöhnlichen universellen Wert (Outstanding Universal Value, OUV) der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ (entsprechend den formalen Vorgaben des Submissionsformats für Welterbe-Anträge) ist als Anlage beigefügt.

 

Um bei einer Kulturlandschaft wie dem Ruhrgebiet den außergewöhnlichen, universellen Wert (OUV) für das Kulturerbe der Menschheit zu begründen, bedarf es entsprechender materieller Zeugnisse. Da es innerhalb des Ruhrgebietes eine Vielzahl in Frage kommender Siedlungen, Halden und denkmalgeschützter Zechen gibt mussten solche Standorte ausgewählt werden, die diesen außergewöhnlichen universellen Wert des Projektes angemessen repräsentieren.

 

In Kamen ist dies die überregional bedeutsame, lineare Vernetzungsstruktur der Köln-Mindener-Eisenbahn (siehe Übersichtskarte und Datenblatt G 1.1.1). Einschränkungen sind mit der Aufnahme in die Welterbe-Liste für Kamen nicht verbunden, da die Linearität der Köln-Mindener-Eisenbahn im Vordergrund der Unterschutzstellung steht. Daher bedarf es keines besonderen Schutzes der Umgebungen, keiner Pufferzonen oder Sichtachsen.

 

Die Aufnahme auf die Welterbe-Liste bietet große Möglichkeiten für den Bekanntheitsgrad der Region Ruhrgebiet und hat u.a. auch erhebliche wirtschaftliche Potentiale. Allerdings kann die Aufnahme neben finanziellem und personellem Aufwand auch Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten der Stätten und ihrer Umgebung bedeuten.

 

Als Voraussetzung für eine Einreichung als Vorschlag auf die deutsche Tentativliste hat daher das MHKBG die politische Willensbildung und Unterstützung der beteiligten Kommunen und Landkreise eingefordert.

 

Für Kamen bedeutet eine mögliche Eintragung in die Welterbe-Liste einen zusätzlichen Imagegewinn für die Region, von dem auch Kamen wirtschaftlich und vor allem als bedeutender Standortfaktor profitieren kann. Die voraussichtlichen Einschränkungen und Belastungen sind zwar derzeit nicht zu beziffern, dürften aber im Verhältnis zur Profitabilität nur marginal sein.

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen schlägt daher vor, die Bewerbung des Welterbe-Projektes „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung für die UNESCO Liste des Kultur- und Naturerbes „UNESCO-Welterbe“ zu unterstützen.