Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses
Vorlage
035/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses sind Sachverständige

der Kreispolizeibehörde Unna und des ADFC e.V., Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen,

einzuladen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Mobilitäts- und Verkehrsausschusses (Vorlage Nr. 069/2020) beschlossen.

Diesem obliegt entsprechend des Ratsbeschlusses vom 03.11.2020 gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung die Beratung von verkehrsrechtlich relevanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Mobilitätskonzept, Radwegeplan, Verkehrskonzepte.

 

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.

 

In diesem Sinne haben seit Jahren Vertreter/innen

 

der Kreispolizeibehörde Unna und

des ADFC e.V., Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen,

 

als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des jeweils zuständigen Fachausschusses teilgenommen. Damit wurde eine fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit durch Sachverständige ermöglicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Organisationen zu benennenden Vertreter/innen als Sachverständige ohne Stimmrecht zu den Sitzungen des neu gebildeten Mobilitäts- und Verkehrsausschusses einzuladen.