Beschlussvorschlag:
Zu
den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der
nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzverbände
(BUND, NABU, LNU) einzuladen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Umwelt- und
Klimaschutzausschusses (Vorlage Nr. 069/2020) beschlossen.
Dem Umwelt- und Klimaschutzausschuss
obliegt entsprechend des Ratsbeschlusses vom 03.11.2020 gem. § 12 Abs. 1 der
Hauptsatzung die Beratung von Klima- und ökologisch relevanten Themen von
stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutzkonzept,
Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer
Frei- und Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichsflächenmanagement,
Baumschutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz- und
Altlastenbelangen.
Gem. § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen
Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.
In diesem Sinne
haben seit 1990 Vertreter/in der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten
Naturschutzverbände
-
Bund für
Umwelt und Naturschutz (BUND),
-
Naturschutzbund
Deutschland (NABU) und
-
Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)
als Sachverständige
ohne Stimmrecht an den Sitzungen des jeweils zuständigen Fachausschusses
(Umweltausschuss, Planungs- und Umweltausschuss, Umwelt- und Klimaschutzausschuss)
teilgenommen. Damit wurde eine fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit
durch Sachverständige ermöglicht.
Die Verwaltung
empfiehlt auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Naturschutzverbänden
zu benennenden Vertreter/innen als Sachverständige ohne Stimmrecht zu den
Sitzungen des neu gebildeten Umwelt- und Klimaschutz-ausschusses einzuladen.