Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses
Vorlage
032/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutz­verbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Um­welt- und Klimaschutzausschusses (Vorlage Nr. 069/2020) beschlossen.

Dem Umwelt- und Klimaschutzausschuss obliegt entsprechend des Ratsbeschlusses vom 03.11.2020 gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung die Beratung von Klima- und öko­logisch relevanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Kli­ma­schutz­konzept, Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städti­scher Frei- und Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Aus­gleichsflächenmanagement, Baumschutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz-   und  Altlasten­belangen.

 

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.

 

In diesem Sinne haben seit 1990 Vertreter/in der nach Bundesnaturschutzgesetz aner­kannten Naturschutzverbände

-          Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),

-          Naturschutzbund Deutschland (NABU) und

-          Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)

als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des jeweils zuständigen Fach­ausschusses (Umweltausschuss, Planungs- und Umweltausschuss, Umwelt- und Kli­maschutzausschuss) teilgenommen. Damit wurde eine fachliche Unterstüt­zung der Ausschussarbeit durch Sachverständige ermöglicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Natur­schutzverbänden zu benennenden Vertreter/innen als Sachverständige ohne Stimm­recht zu den Sitzungen des neu gebildeten Umwelt- und Klimaschutz-ausschusses einzuladen.