hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Entwicklung und den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos.
Die Verwaltung wird den Umwelt- und Klimaschutzausschuss über Zwischenstände und Arbeitsergebnisse informieren.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeverordnung für das Land NRW, wendete sich der Antragsteller an die Stadt Kamen und forderte den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Kamen, mit besonderem Schwerpunkt für Mieter.
In seiner Sitzung vom 26.01.2021 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, die Bürgeranregung zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Klimaschutzausschuss zu verweisen.
Der Anteil der Pkw mit batterieelektrischem Antrieb nimmt kontinuierlich zu. Zum Stichtag 22.02.2021 sind in Kamen bereits 210 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen zugelassen; davon sind 104 reine Elektrofahrzeuge. Tendenz steigend. Im Bundestrend haben sich die Zulassungen von Elektroautos in den letzten drei Jahren jeweils verdoppelt.
Sowohl die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen als auch andere privatwirtschaftliche Unternehmen (beispielsweise IKEA, A.T.U., Tesla) betreiben bereits an unterschiedlichen Standorten in Kamen Ladestationen. Da mit einer weiteren Zunahme der Zulassungszahlen gerechnet werden kann, sollte auch ein weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) erfolgen.
Leider lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur an wenigen Orten Ladestationen wirtschaftlich betreiben. Zusätzlich scheitert oftmals der Ausbau von LIS an der vorhandenen Strominfrastruktur. Aufgrund der vorhandenen Stromleitungen und ihrem Abstand zu Knotenpunkten, können hohe Erschließungs- bzw. Anschlusskosten ein Projekt schnell unwirtschaftlich gestalten.
Auch sollte sich der Ausbau der LIS nicht primär weiter auf Autobahnen und Fernstraßen konzentrieren, sondern Ziel soll es vor allem sein, die Versorgung in den Wohnquartieren und nahe der Arbeits- und auch Einkaufsstandorte zu gewährleisten. Im Speziellen auch für Mieter ohne festen Stellplatz oder Garage, da hier eine Selbstversorgung erheblich erschwert ist.
Der Bürgeranregung wird insoweit gefolgt, dass die Verwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt wird.