Betreff
Anpassungen der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
024/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vertragliche Vereinbarungen zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die in Kamen betriebenen Kindertageseinrichtungen für die Dauer von zunächst fünf Jahren mit jährlicher Verlängerungsoption mit den benannten Trägern zu den jeweiligen Fördersätzen abzuschließen:

 

Ev. Kirchengemeinde Kamen

Schwesterngang 1, 59174 Kamen

6,0%

Ev.-luth. Kirchengemeinde Methler

Otto-Prein-Str.19, 59174 Kamen

6,0%

Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve

Heerener Str. 144, 59174 Kamen

6,0%

Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Unna e.V.

Mozarstr.34, 59423 Unna

7,8%

Familienbande-Familiennetzwerk e.V.

Bahnhofstr. 46, 59174 Kamen

7,8%

Verein z. Förderung v. Kleinkindern-Pusteblume

Hammer Str. 1, 59174 Kamen

3,4%

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Kamen ist gekennzeichnet durch eine vielfältige Trägerlandschaft. So befinden sich von den aktuell 19 Einrichtungen 9 Kitas in kirchlicher Trägerschaft (evangelische und katholische Kirche) und 9 Kitas in Trägerschaft eines anerkannten freien Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (AWO, DRK, Familienbande-Familien-netzwerk e.V.) sowie 1 Kita in Trägerschaft einer Elterninitiative (Pusteblume e.V.)

 

Im Rahmen der Reform des Gesetzes zur Frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinder-bildungsgesetz- KiBiz) mit Wirkung zum 01.08.2020 wurden insbesondere auch die gesetzlichen Fördersätze an den Betriebskostenzuschüssen, die sich im Übrigen an der Trägerart bemessen, angepasst. Vor diesem Hintergrund wurden die bislang geltenden vertraglichen Regelungen beiderseitig geprüft und in Folge dessen gemeinschaftlich verhandelt.

Unter Abwägungen der jeweiligen finanziellen Interessen und unter Betrachtungen der Auswirkungen der KiBiz-Reform wurde zwischen den Vertragspartnern teilweise auch ein kreiseinheitlicher Konsens erzielt.

Die Verhandlungsergebnisse spiegeln sich in der o.a. Aufstellung wider.

 

 

Evangelische Kirche

Auf Kreisebene wurden gemeinsam in Anwesenheit von Vertreterinnen/Vertretern der Städte Unna, Bergkamen und Kamen sowie des evangelischen Kreiskirchenamtes, der drei selbständigen ev. Kirchengemeinden Kamen und dem Verband Kath. Kirchengemeinden Ruhr-Mark beraten.

Nachweislich führten einige Faktoren, wie beispielsweise die gestiegenen Personal- und Sach-kosten dazu, dass die KiBiz-Rücklagen weitestgehend aufgezehrt sind. Eine solide Finanzbasis ist zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung in den Kitas jedoch unabdingbar, so dass diese Ziele nur mit ausreichenden Finanzmitteln, insbesondere durch freiwillige Zuschüsse,  umgesetzt werden können.

 

Daher konnte Einigung über die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 6% des Eigenfinanzierungsanteils des Trägers an den gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse nach dem KiBiz erzielt werden. Für die Stadt Kamen bedeutet dies eine Vereinheitlichung der bisherigen Regelungen, da etwaige gruppenbezogene Sonderregelungen in Zusammenhang mit dem Kita-Platzausbau künftig wegfallen. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 01.08.2020.

 

 

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Da es sich beim DRK um einen anerkannten Wohlfahrtsverband handelt, wurde in der Vergangen analog den Zuschussregelungen für die Arbeiterwohlfahrt verfahren. Die Übernahme des vollen Trägeranteils an den gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse soll weiterhin Bestand haben. Im Vordergrund stehen hier formelle Gründe und die Absicht eine homogene Vertragslandschaft zu gründen.

 

 

Familienbande-Familiennetzwerk e.V.

Dem Verein wurde seit dem 01.08.2012 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 5% gewährt und bemaß sich aus der Differenz zwischen dem günstigeren Trägersatz einer Elterninitiative und dem Trägersatz eines sog. „anderen freien Trägers“. Seit dem 26.02.2010 ist der Verein Familienbande-Familiennetzwerk e.V. als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Um eine Gleichstellung innerhalb der Trägerart nach dem KiBiz zu bewirken, wird der freiwillige Zuschuss analog den Regelungen der anderen anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, die im Stadtgebiet Kitas betreiben, gleichfalls auf 7,8% angepasst. Dies bedeutet die Übernahme des vollen Trägeranteils.

Zum Kindergartenjahr 2020/2021 konnte die Kita durch die Anmietung weiterer Räume eine zusätzliche Gruppe eröffnen und wird nun dreizügig betrieben. Entgegen, dem von der Stadt miet-frei überlassenem Gebäude, ist an den Vermieter für die zusätzlichen Räume eine Miete zu entrichten. Die bezuschussungsfähige Miete bildet zusammen mit den Kindpauschalen den Betrag aus dem sich auch die freiwilligen Zuschüsse ableiten.

Die Vereinbarung gilt zukünftig ab dem 01.08.2021.

 

 

Verein zur Förderung von Kleinkindern – Pusteblume e.V.

Der Träger der Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ ist eine Elterninitiative und wird seit seiner Gründung als einzügige Einrichtung betrieben. Laut Vertrag vom 19.12.2003 übernimmt die Stadt Kamen einen Anteil des gesetzlichen Trägeranteils in Höhe von 2,8 %.

Wie zuvor erläutert, wurde durch die aktuellsten Änderungen des KiBiz unter anderem auch der Trägeranteil für eine Elterninitiative, nämlich von 4% auf 3,4 %, angepasst.

Die Finanzierung und Unterhaltung einer einzügigen Einrichtung stellt für den Träger immer eine besondere Herausforderung dar, insbesondere bei einer Trägerschaft durch eine Elterninitiative. Um auch weiterhin die Finanzierung und damit den Bestand der Einrichtung sicherstellen zu können, hat der Träger einen Antrag auf vollständige Übernahme des Trägeranteils gestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antrag der Elterninitiative Folge zu leisten und rückwirkend ab dem 01.08.2020 den vollen Trägeranteil im Rahmen von freiwilligen Zuschüssen zu über-nehmen.