Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2021/2022
gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Grundlage für die
finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen bilden die §§ 32 und 33
KiBiz. Demnach wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen
mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser
Entscheidung ergibt sich das zum 15.03.2021 zu beantragende
Kindpauschalenbudget je Einrichtung.
Bei einigen Kitas
werden die Zuschüsse auf der Grundlage der Planungsgarantie nach § 41 KiBiz
beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden
Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der
Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.
Platzzahlangebot
und Ausbauplanung
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die
quantitative Entwicklung der
Betreuungsplätze in den Kamener
Kindertageseinrichtungen
Quelle: KiBiz.web, Bedarfsfeststellungen
zum Stichtag 15.März d.J., ohne
Kindertagespflege
Kamen-Süd
Die ev. Kita
„Unter dem Regenbogen“ plant den Betrieb in dem neuen Gebäude
voraussichtlich zum 01.05.2021 aufzunehmen. Dann bestehen auch die räumlichen
Voraussetzungen für eine vierte Gruppe (hier: 10 Plätze für Kinder im Alter von
0 bis 3 Jahre). Die Änderungen werden bei der Beantragung der Kindpauschalen
und der Jahresmietpauschale entsprechend berücksichtigt.
Da die
Versorgungslage eine Unterdeckung an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter über
3 Jahren bis zum Schuleintritt ausweist, sieht es die örtliche
Jugendhilfeplanung als erforderlich an, kurzfristig zum KGJ 2021/2022 weitere
Plätze zur Verfügung zu stellen. Es ist daher geplant, die bestehenden
Container an der Südkamener Straße, die zuletzt von der ev. Kita genutzt
wurden, anzumieten und einem Träger als Übergangslösung für eine dreizügige
Kita anzubieten. Die Verwaltung verfolgt dabei das Ziel einen anerkannten
freien Träger der Jugendhilfe für die neue Kita zu gewinnen. Bis zum
Beginn des KGJ 2022/2023 ist wahrscheinlich dann das neue Kita-Gebäude auf
einem zentral gelegenen Grundstück im Stadtteil Kamen-Süd fertiggestellt und
könnte anschließend mit vier Gruppen in Betrieb genommen werden.
Da es sich bei der
Zuschussbeantrag zum 15. März 2021 um eine Ausschlussfrist handelt und es
bereits absehbar ist, dass bis zu diesem Datum die Trägerfindung nicht
abgeschlossen sein wird, hat die Verwaltung vorsorglich die Zuschüsse für
insgesamt drei Gruppen (2x Gruppenform I und 1x Gruppenform III) sowie auch den
Mietzuschuss mitbeantragt.
Kamen-Mitte
Aufgrund des
inzwischen erfolgten Abrisses des Nebengebäudes der AWO Kita „Flohkiste“
sind die räumlich beengten Verhältnisse auf Dauer nicht tragbar. Eine
Betriebserlaubnis wird unter diesen Umständen nicht dauerhaft vom
Landesjugendamt erteilt werden. Auch das Bestandsgebäude ist renovierungsbedürftig,
so dass mit den Beteiligten nach einer wirtschaftlichen Lösung gesucht wird,
die darin bestehen könnte, das Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle einen
Neubau zu errichten, der die qualitativen und quantitativen Anforderungen an
eine moderne Kita erfüllt.
Es zeichnet sich
jedoch ab, dass die Kita während des KGJ 2021/2022 ausgegliedert werden muss.
Daher wurde vorsorglich für die fünfgruppige Einrichtung ebenfalls eine
Jahresmietpauschale beantragt. Sofern die Mittel nicht in Anspruch genommen
werden sollten, sind diese dem Land zu erstatten.
Integrative Betreuung
Die Beantragung der
erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von
einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt wie in den Vorjahren zunächst
ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der
Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde. Für das Kindergartenjahr
2021/2022 sind dies insgesamt 20 Kinder. Weitere erhöhte Kindpauschalen können
durch entsprechende Meldungen zum 01.02.2022 und 31.07.2022 beantragt werden.
Durch die seit dem
01.08.2020 geltenden unterschiedlich hohen Kindpauschalen für u3-Kinder mit
Behinderung und ü3-Kinder mit Behinderung besteht ein Erfordernis auch diese
Kindpauschalen differenziert zu beschließen.
Der prozentuale
Anteil der Kinder mit anerkanntem Förderbedarf (Zuordnung zum Personenkreis des
§ 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 ff SGB XII a.F.) an der Gesamtplatzzahl ist
im Betrachtungszeitraum der letzten fünf Kindergartenjahre (KGJ 2016/2017 –
KGJ 2020/2021) um 0,73 % gestiegen. In Zahlen bedeutet dies beispielweise für
das aktuelle KGJ 2020/2021, dass insgesamt 60 Kinder die o.g. Voraussetzung
erfüllen werden. Bei einer Gesamtplatzzahl von 1395 beträgt ihr Anteil 4,3 %.
Familienzentren
Der Zuschuss zum
Familienzentrum ist seit der KiBiz-Reform mit Wirkung zum 01.08.2021 an die
Fortschreibungsrate gem. § 37 KiBiz gekoppelt. Somit erhält jedes der sieben
zertifizierten Familienzentren einen Zuschuss in Höhe 20.166,00 €. Noch in der
Zertifizierungsphase befindet sich hingegen das Verbundfamilienzentrum.
Fachberatung
Im Zuge der
KiBiz-Reform gewährt das Land einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten
Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Ziel ist gem.
§ 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Der
Landeszuschuss beträgt je Kita 1.000,00 € und ermittelt sich aus den Daten des
Zuschussantrages.
Im Bereich der Kindertagespflege
wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl (hier:
55 Personen) in Höhe von je 500,00 € festgesetzt.
Kindertagespflege
Gemäß § 24 Abs. 1
und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Alter
bis zum Schuleintritt soweit nicht für diese Kinder bereits Landeszuschüsse
nach § 38 KiBiz (Kita-Kindpauschalen) gewährt werden 1.118,20 €.
Es werden insgesamt
165 Tagespflegeplätzen (davon 155 Plätze für eine Betreuung für Kinder unter 3
Jahren und 10 Plätze für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt) im
Kindergartenjahr 2021/2022 beantragt. Der Landeszuschuss beträgt somit
184.503,00 €.
Landeszuschuss zur Flexibilisierung der
Öffnungszeiten
Auch im
Kindergartenjahr 2021/2022 stellt das Land einen Betrag von 60 Millionen Euro
zur Förderung von Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeit zur
Verfügung. Die Verteilung der Mittel auf die Jugendämter erfolgt anhand eines
errechneten prozentualen Anteils und entspricht demselben Wert der im KGJ
2020/2021 zugrunde gelegt wurde. Es wird daher davon ausgegangen, dass
Landeszuschüsse von 86.800,00 € zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich der
erforderlichen städtischen Finanzierungsbeteiligung von 25% an dem o.g.
Zuschuss beträgt die Gesamtfördersumme insgesamt 108.500,00 €.
Damit sollen kind-
und bedarfsgerechte sowie familienfördernde Angebote in der Kindestagesbetreuung,
wie beispielsweise Erweiterungen der Öffnungszeiten, die über wöchentlich 47
Stunden hinausgehen, eine Betreuung nach 17 Uhr oder vor 7 Uhr ermöglichen oder
unregelmäßige bzw. kurzfristige erhöhte Bedarfe der Familien abdecken. Auch
können Kitas gefördert werden, die nur 15 Öffnungstage oder weniger schließen
oder Betreuungsangebote für unregelmäßige oder ausnahmsweise kurzfristig
erhöhte Bedarfen der Familien und Notangebote bereitstellen. Der Zuschuss kann
auch für eine ergänzende Kindertagespflege gem. § 23 Abs. 1 KiBiz eingesetzt
werden.
Das
Kindergartenjahr 2020/2021 ist durch Maßnahmen geprägt, die auf eine Eindämmung
der Pandemie abzielen. So wurde beispielsweise verpflichtend für alle Kitas der
eingeschränkte Regelbetrieb mit reduzierten Betreuungszeiten vorgegeben. Eine
Entwicklung von flexiblen Angebotsformen in den Kitas erfolgte aufgrund der
außergewöhnlichen Bedingungen bislang nicht. Aus diesem Grund wird der Zuschuss
auch im KGJ 2021/2022 zur Bedarfsdeckung für erforderliche Betreuungsangebote
über die Kita-Öffnungszeiten hinaus in Form der ergänzenden Kindertagespflege
(sog. Randzeitenbetreuung) eingesetzt.
Landeszuschüsse
Zum 15.03.2021
werden für das Kindergartenjahr 2021/2022 entsprechend den Anlagen I-III
Landeszuschüsse in
Höhe von insgesamt 7.157.888,40 € beantragt.