Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Ausbauplanung für das KGJ 2021/2022 sowie
die Übernahmen der nicht durch die Refinanzierung des Landes gedeckten Miet-
und Investitionskosten und ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verträge
einzugehen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
ermittelten städtischen Bedarfs- und Versorgungslage, die insbesondere eine
Unterdeckung an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter über 3 Jahren bis zum Schuleintritt
ausweist, sieht es die örtliche Jugendhilfeplanung als erforderlich an, zum KGJ
2021/2022 weitere Plätze zur Verfügung zu stellen.
In einem ersten
Schritt ist daher geplant, die Ende April 2021 freiwerdenden Container an der
Südkamener Straße für die Dauer von 15 Monate anzumieten und einem Träger als
Übergangslösung für eine dreizügige Kita anzubieten.
Ein erheblicher
wirtschaftlicher Vorteil besteht darin, dass die aufgestellten Container
bereits die Anforderungen an eine Kita erfüllen und kostenintensive Posten für
die Herrichtung des Geländes und den Aufbau entfallen.
Da es sich bei dem
entsprechenden Landeszuschuss zur Miete lediglich um eine Anteilsfinanzierung
handelt und somit nicht auskömmlich ist, entstehen für eine 15-monatige
Anmietung Kosten von rd. 75.200,00 €, die die Stadt Kamen als Mieterin zu
tragen hat. Der Rückbau durch die Firma ist damit abgegolten.
Parallel verfolgt
die Verwaltung das Ziel einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe für die
neue Kita zu gewinnen.
Zudem baut ein
Investor in Eigenregie auf einem zentral gelegenen Grundstück im Stadtteil
Kamen-Süd ein neues Gebäude für eine viergruppige Kita. Nach der Fertigstellung
voraussichtlich zum Beginn des KGJ 2022/2023 ist dann geplant, die
Unterbringung in den Containern aufzulösen und mit einer weiteren Gruppe den
Betrieb aufzunehmen.
Zwecks Anschaffung
von Spiel- und Lernmaterialien und Ausstattungsgegenständen für die 65 zusätzlichen
Plätze, ist beabsichtigt, einen Antrag auf Investitionskostenzuschüsse beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu erstellen. Der zu erbringende
Eigenanteil in Höhe von voraussichtlich 22.750,00 € wird von der Stadt Kamen
als freiwilliger Zuschuss übernommen, da dem zukünftigen Einrichtungsträger
eine Kostenbeteiligung nicht zugemutet werden, zumal dieser nicht auf etwaige
KiBiz-Rücklagen zurückgreifen kann.