Betreff
Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Schaffung zusätzlicher Plätze ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 – Kita „Kamen-Süd“
Vorlage
022/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Ausbauplanung für das KGJ 2021/2022 sowie die Über­nahmen der nicht durch die Refinanzierung des Landes gedeckten Miet- und Investitionskosten und ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verträge einzugehen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarfs- und Versorgungslage, die insbesondere eine Unter­deckung an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ausweist, sieht es die örtliche Jugendhilfeplanung als erforderlich an, zum KGJ 2021/2022 weitere Plätze zur Ver­fügung zu stellen.

In einem ersten Schritt ist daher geplant, die Ende April 2021 freiwerdenden Container an der Süd­kamener Straße für die Dauer von 15 Monate anzumieten und einem Träger als Über­gangslösung für eine dreizügige Kita anzubieten.

 

Ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil besteht darin, dass die aufgestellten Container bereits die Anforderungen an eine Kita erfüllen und kostenintensive Posten für die Herrichtung des Geländes und den Aufbau entfallen.

 

Da es sich bei dem entsprechenden Landeszuschuss zur Miete lediglich um eine Anteils­finan­zierung handelt und somit nicht auskömmlich ist, entstehen für eine 15-monatige Anmietung Kosten von rd. 75.200,00 €, die die Stadt Kamen als Mieterin zu tragen hat. Der Rückbau durch die Firma ist damit abgegolten.

 

Parallel verfolgt die Verwaltung das Ziel einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe für die neue Kita zu gewinnen.

Zudem baut ein Investor in Eigenregie auf einem zentral gelegenen Grundstück im Stadtteil Kamen-Süd ein neues Gebäude für eine viergruppige Kita. Nach der Fertigstellung voraus­sicht­lich zum Beginn des KGJ 2022/2023 ist dann geplant, die Unterbringung in den Containern auf­zulösen und mit einer weiteren Gruppe den Betrieb aufzunehmen.

Zwecks Anschaffung von Spiel- und Lernmaterialien und Ausstattungsgegenständen für die 65 zu­sätzlichen Plätze, ist beabsichtigt, einen Antrag auf Investitionskostenzuschüsse beim Land­schafts­verband Westfalen-Lippe zu erstellen. Der zu erbringende Eigenanteil in Höhe von voraussichtlich 22.750,00 € wird von der Stadt Kamen als freiwilliger Zuschuss übernommen, da dem zukünftigen Einrichtungsträger eine Kostenbeteiligung nicht zugemutet werden, zumal dieser nicht auf etwaige KiBiz-Rücklagen zurückgreifen kann.