Betreff
Kostenübernahme Containerkosten Flohkiste
Vorlage
021/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der nicht durch die Mietkostenpauschale des Landes gedeckten Mietkosten während der Errichtung des Neubaus der neuen KiTa „Flohkiste“ sowie die anfallenden Auf- und Abbaukosten einschl. der Anschluss- und Grün­dungskosten.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 05.03.2019 per Mitteilungsvorlage darüber unterrichtet, dass die von der AWO, UB Ruhr Lippe Ems betriebene fünfzügige  KiTa „Flohkiste“ in zwei unterschiedlichen Gebäuden auf einem zusammenhängenden Grundstück am Schwesterngang 8a bzw. Bollwerk 9 untergebracht war. An dem Mehrfamilienhaus am Bollwerk 9 hatten sich augenscheinlich starke Risse gebildet.

 

Die in dem Anbau befindliche Gruppe wird seit diesem Zeitpunkt im Hauptgebäude und zwar in dem dortigen Mehrzweckraum mitbetreut.

 

Die Bodenuntersuchungen wurden am 25.10.2018 durchgeführt und es wurde festgestellt, dass sich unter dem abgängigen Gebäude Schluff befindet und es sich bei den an dem Gebäude befindlichen Rissbildungen um Setzrisse handelt.

 

Von einer Sanierung durch Unterfangen der Fundamente mit hydraulischer Anhebung des ab­gesengten Gebäudeteils wurde von der Gutachterfirma aus wirtschaftlichen Gründen abgeraten.

 

Aufgrund der beengten Verhältnisse in der KiTa besteht bei der Einrichtung dringender Hand­lungsbedarf.

 

Inzwischen sind die Gespräche mit einem Investor soweit gediehen, dass auf dem Gelände der bestehenden KiTa ein Neubau entstehen soll, der im Erdgeschoss den Platz für die fünfzügige Einrichtung und in den darüber liegenden Etagen für Wohnraum bieten soll.

 

Hierzu muss das Gebäude der alten Kita abgerissen und die Einrichtung in der Bauphase in einer Containerlösung am Hemsack in Kamen untergebracht werden.

 

Die für die Lösung anfallenden Kosten für den Auf- und Abbau einschl. der Anschluss- und Gründungskosten sowie die über die Refinanzierung durch das Land anfallenden Mietkosten für die Container können vom Träger der Einrichtung nicht getragen werden. Insofern beantragt der Träger die Übernahme dieser Kosten durch die Stadt.

 

Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 400.000,00 € sind bereits für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.