Betreff
Wahl einer/eines Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
018/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt zur/zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzendes des Jugendhilfeausschusses:

 

Vorsitzender(r):

stellv. Vorsitzende(r):

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durchgeführt.

 

Die/der Vorsitzende und deren Stellvertretung werden gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 – AG KJHG – in der aktuellen Fassung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus dem Kreis der Mitglieder, die dem Rat angehören, gewählt.

 

Für das Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen aus sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Fraktionen einigten sich darauf, dass der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der SPD zufallen soll, der stellvertretende Vorsitz der CDU.