Betreff
Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 36 Ka-Me– Wohnbebauung südlich Dorf Methler
hier: Festlegung eines Grundstückskaufpreises
Vorlage
016/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wohnbaugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me wird ein Verkaufspreis in Höhe von Höhe von 285,- €/qm festgelegt, einschließlich der Erschließungskosten von 46,03 €/qm, dem Kanalanschlussbeitrag von 5,12 €/qm, der Kosten für die ökologischen Ausgleichmaßnahmen von 2,86 €/qm, den entstandenen Vermessungskosten von 5,16 €/qm und den Kosten, für die in der Klimaschutzsiedlung verpflichtende Beratung der Bauherren durch ein Fachbüro in Höhe von 5,68 €/qm.

 

Über die vom Käufer zu zahlenden Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB  und die Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG werden besondere Ablösungsvereinbarungen geschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für ein Vergabeverfahren zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, nach Durchführung eines vom Rat festzulegenden Vergabefahrens mit den Käufern die notariellen Grundstückskaufverträge in rechtsgültiger Form abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Bodenrichtwert beträgt für die an dem Bebauungsplan angrenzenden Flächen 165,- €/qm.


 

Durchschnittliche Bodenrichtwerte in der Nachbarkommunen in guter Lage:

 

Stadt

Bodenrichtwert in €/qm

Bönen

140,-

Bergkamen

165,-

Fröndenberg

145,-

Selm

195,-

Holzwickede

220,-

Werne

225,-

Schwerte

230,-

Lünen

275,-

Unna

270,-

Dortmund

480,-

Hamm

265,-

 

Zum Vergleich Kamen = 180,- €/qm

 

 

Festgesetzte Preise in der Vergangenheit einschl. aller Erschließungskosten:

 

B-Plan 05 Ka-Sk (Auf den Kämpen) = 197,- €/qm

B-Plan 33 Ka-Me (An Schelkmanns Hof) = 170,- €/qm bis 190,- €/qm

B-Plan 17 Ka-HW = 180,- €/qm

ehemalige Spielplätze Meckeweg/Wilhelm-Busch-Ring = 220,- €/qm

 

 

Erschließungskosten, Kanalanschlussbeitrag, Kosten für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen:

 

2003: B-Plan 05 Ka-Sk (Auf den Kämpen) = 47,62 €

2005: B-Plan 17 Ka-HW (Heerener Straße) = 50,31 €

2007: B-Plan 33 Ka-Me (Am Langen Kamp/Meckeweg) = 48,33 €

 

 

Bei dem Verkaufserlös handelt es sich um eine HSK-Maßnahme (Pos. 66).

 

Die Bruttoeinnahme beträgt 3.250.995 Euro.

 

Bodenrichtwerte in den an Kamen angrenzenden Nachbarkommunen:

 

Dortmund-Kurl: 260,- €/qm

Dortmund-Husen: 250,- €/qm bis 280,- €/qm

Dortmund-Lanstrop: 240,- €/qm/250,- €/qm

Dortmund-Wickede: 240,- €/qm bis 260,- €/qm

Bergkamen-Weddinghofen: 125,- €/qm bis 220,- €/qm

Bergkamen-Mitte: 115,- €/qm bis 180,- €/qm

Bönen: 110,- €/qm bis 145,- €/qm

Unna-Königsborn: 120,- €/qm bis 180,- €/qm

Lünen-Niederaden: 220,- €/qm

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Eigenheimgrundstücke einen Grundstückskaufpreis einschließlich aller Erschließungskosten in Höhe von 285,- €/qm festzulegen. Dieser Grundstückskaufpreis bewegt sich im Rahmen der durchschnittlichen Bodenrichtwerte der unmittelbaren Nachbarstadt Dortmund und ist somit marktüblich und angemessen.

 

 

Um die Abwicklung der jeweiligen Grundstücksgeschäfte zeitlich zu straffen, empfiehlt die Verwaltung ihr eine Generalvollmacht zu erteilen, damit nicht jede Grundstücksan­gele­genheit dem Wirtschaftsausschuss zur Entscheidung vorlegt werden muss.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ihr zurzeit 316 Bewerber (Stand 26.01.2021) für 21 Wohnbaugrundstücke vorliegen.

 

Bewerberspiegel für das Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me:

 

Anzahl Bewerber

Anzahl minderjähriger Kinder

Wohnort

 

 

 

74

keine

Kamen

39

1

Kamen

37

2

Kamen

2

3

Kamen

 

 

 

14

keine

Bergkamen

6

1

Bergkamen

1

2

Bergkamen

1

3

Bergkamen

 

 

 

14

keine

Unna

6

1

Unna

4

2

Unna

1

3

Unna

 

 

 

1

keine

Fröndenberg

1

1

Fröndenberg

 

 

 

7

keine

Lünen

5

1

Lünen

1

2

Lünen

2

3

Lünen

 

 

 

3

1

Holzwickede

 

 

 

5

keine

Bönen

 

 

 

1

keine

Werne

1

1

Werne

1

3

Werne

 

 

 

1

keine

Selm

 

 

 

2

keine

Schwerte

 

 

 

1

keine

Hamm

1

1

Hamm

1

2

Hamm

 

 

 

26

keine

Dortmund

9

1

Dortmund

8

2

Dortmund

1

3

Dortmund

 

 

 

1

keine

Essen

2

keine

Köln

1

2

Gelsenkirchen

1

1

Düsseldorf

1

2

Bonn

1

1

Werl

1

2

Oberursel

 

 

 

1

1

Münster

1

4

Münster

 

 

 

1

keine

Möhnesee

1

keine

Geseke-Mönninghausen

1

keine

Dietzhölztal

1

keine

Mohnheim

 

 

 

1

keine

Bochum

1

1

Bochum

 

 

 

1

keine

Saerbeck

1

3

Castrop-Rauxel

1

keine

Datteln

2

1

Herne

1

1

Halle

1

2

Westerkappeln

1

keine

Rhauderfehn

 

 

 

1

keine

Witten

2

1

Witten

 

 

 

2

keine

Hagen

1

2

Solingen

1

2

Soest

1

3

Recklinghausen

1

2

Oelde

1

2

Rheinfelden

1

1

Olfen

 

Nachrichtlich:

 

Für das Mehrfamilienhaus gibt es 8 private Bewerber (4 aus Kamen, 2 aus Bergkamen, 1 aus Bönen und 1 aus Münster)

 

Um eine Vergabe des Baulandes durch die Gemeinde im Wege pflichtgemäßer Ermessens­ausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, für die Vergabe Richtlinien zu entwickeln, in den beispielsweise die Anzahl der minder­jäh­rigen Kinder, der Hauptwohnsitz, der Arbeitsplatz in der Gemeinde, eine mögliche Schwer­behinderung, die Pflege von im Haushalt lebenden Personen, ehrenamtliches Engagement etc., berücksichtigt werden.

 

Zunächst sollte aber der Grundstückskaufpreis festgelegt werden, damit alle Bewerber darüber informiert werden können, um die finale Anzahl der Bewerber festzustellen.