Betreff
Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. – Westick Dorf
hier: Festlegung der Auswahlkriterien bei der Vergabe des Grundstückes
Vorlage
014/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei mehreren Bewerbern wird das Grundstück im Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. im Losverfahren vergeben.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Vergabe von städt. Baugrundstücken weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf die Muster-Bauplatzkriterien des Gemeindetages Baden-Württemberg hin. Danach erfolgt die Vergabe des Baulandes durch die Gemeinde im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit. Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke gibt es grundsätzlich nicht. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermes­sensausübung.

Die Festlegung eines Auswahlverfahrens muss in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen, da ansonsten ein Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot festge­stellt werden könnte.

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen heißt es in § 1 BauGB, dass insbesondere die Wohnbe­dürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Be­völkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, zu berücksichtigen sind.

 

In diesem Sinne sollen bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Grunde alle Bevöl­kerungsgruppen berücksichtigt werden.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung das Losverfahren bei der Vergabe des Wohnbaugrundstückes im Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. vor.

 

Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit werden eingehalten.

So steht beispielsweise in dem Leitfaden für Bauherrn der Stadt Dortmund, Zitat: „Wie die Er­fahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, empfinden alle Beteiligten diese Methode als einen gerechten Weg“.

 

Der Verwaltung liegen zurzeit 13 Bewerbungen speziell für dieses Grundstück vor. Es gibt zwar sehr viele Bewerber, die sich für alle Grundstücke bzw. Spielplätze im Stadtgebiet beworben haben, die Verwaltung empfiehlt aber zunächst nur den Bewerbern eine Chance zu geben, die sich ausdrücklich für dieses Grundstück beworben haben.

 

 

Bewerberspiegel für das Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd.:

 

 

Anzahl Bewerber

Anzahl minderjähriger Kinder

Wohnort

 

 

 

9

keine

Kamen

3

2

Kamen

 

 

 

1

2

Bergkamen