hier: Festlegung der Auswahlkriterien bei der Vergabe des Grundstückes
Beschlussvorschlag:
Bei mehreren Bewerbern wird das Grundstück im Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. im Losverfahren vergeben.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Vergabe
von städt. Baugrundstücken weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf die
Muster-Bauplatzkriterien des Gemeindetages Baden-Württemberg hin. Danach
erfolgt die Vergabe des Baulandes durch die Gemeinde im Wege pflichtgemäßer
Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der
Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit. Einen
Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke gibt es grundsätzlich
nicht. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung.
Die Festlegung
eines Auswahlverfahrens muss in einem offenen und transparenten Verfahren
erfolgen, da ansonsten ein Verstoß gegen das unionsrechtliche
Diskriminierungsverbot festgestellt werden könnte.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen heißt es in § 1 BauGB, dass
insbesondere die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von
Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die
Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, die
sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die
Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen,
unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des
Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, zu berücksichtigen sind.
In diesem Sinne sollen bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Grunde
alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung das Losverfahren bei der Vergabe des
Wohnbaugrundstückes im Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. vor.
Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und
Diskriminierungsfreiheit werden eingehalten.
So steht beispielsweise in dem Leitfaden für Bauherrn der Stadt
Dortmund, Zitat: „Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen,
empfinden alle Beteiligten diese Methode als einen gerechten Weg“.
Der Verwaltung liegen zurzeit 13 Bewerbungen speziell für dieses
Grundstück vor. Es gibt zwar sehr viele Bewerber, die sich für alle Grundstücke
bzw. Spielplätze im Stadtgebiet beworben haben, die Verwaltung empfiehlt aber zunächst
nur den Bewerbern eine Chance zu geben, die sich ausdrücklich für dieses
Grundstück beworben haben.
Bewerberspiegel für das Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd.:
Anzahl Bewerber |
Anzahl minderjähriger
Kinder |
Wohnort |
|
|
|
9 |
keine |
Kamen |
3 |
2 |
Kamen |
|
|
|
1 |
2 |
Bergkamen |