Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Abschluss der neuen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen
IT-Sicherheitsbeauftragten zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.12.2019 haben der Kreis
Unna und folgende Städte und Gemeinden die Bestellung eines gemeinsamen
IT-Sicherheitsbeauftragten beschlossen:
- Stadt
Bergkamen
- Gemeinde
Bönen
- Gemeinde
Holzwickede
- Stadt Kamen
- Stadt Lünen
- Stadt Selm
- Kreisstadt
Unna
- Stadt Werne
Es wurde vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der Größe der
Verwaltung und der fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich „Datenschutz“ (der
gemeinsame Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der Kreisstadt Unna
verortet) die Aufgabenträgerschaft übernimmt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach Genehmigung durch die
Bezirksregierung Arnsberg und Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Arnsberg am 14.03.2020 in Kraft getreten.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat seinerzeit auf den Beitritt zu dieser
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verzichtet, da dort die Stelle eines
IT-Sicherheitsbeauftragten bereits mit einem städtischen Mitarbeiter besetzt
war.
Im Zuge der Ausschreibung der Stelle durch die Kreisstadt Unna wurde
dieser Mitarbeiter der Stadt Fröndenberg/Ruhr für die Stelle des neuen
gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten ausgewählt. Alle beteiligten Kommunen
haben der Einstellung dieses Mitarbeiters durch die Kreisstadt Unna zugestimmt.
Bedingt durch diese personelle Entwicklung hat die Stadt
Fröndenberg/Ruhr ihr Interesse erklärt, der bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung nunmehr ebenfalls beitreten zu wollen.
Der beabsichtigte Beitritt der Stadt Fröndenberg/Ruhr erfordert eine
Neufassung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch
die teilnehmenden Kommunen erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf
Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der
Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils
aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und Gemeinden
verteilt.
Auf Grundlage der Planstellen des Jahres 2019 ergibt sich folgende
Kostenverteilung:
Behörde |
VZÄ Planstellen |
Kostenanteil |
bisher |
Kreis Unna |
1.010,26 |
33.005 € |
33.655,45 € |
Stadt Bergkamen |
378 |
12.349 € |
12.593,56 € |
Gemeinde Bönen |
95 |
3.104 € |
3.165,80 € |
Stadt Fröndenberg/Ruhr |
105,99 |
3.463 € |
- |
Gemeinde Holzwickede |
130,45 |
4.262 € |
4.346,73 € |
Stadt Kamen |
430,85 |
14.076 € |
14.353,09 € |
Stadt Lünen |
843,15 |
27.546 € |
28.088,41 € |
Stadt Selm |
148,84 |
4.863 € |
4.958,40 € |
Kreisstadt Unna |
492,84 |
16.101 € |
16.418,30 € |
Stadt Werne |
173 |
5.652 € |
5.763,26 € |
*) VZÄ = Vollbeschäftigtenäquivalent, Hilfsgröße bei der Messung der
Arbeitszeit
Die erforderlichen Mittel stehen unter der Buchungsstelle
11.08.01.529100 zur Verfügung.
Anlagen:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung