Betreff
Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten
Vorlage
013/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Abschluss der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten zu.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.12.2019 haben der Kreis Unna und folgende Städte und Gemeinden die Bestellung eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten beschlossen:

 

  • Stadt Bergkamen
  • Gemeinde Bönen
  • Gemeinde Holzwickede
  • Stadt Kamen
  • Stadt Lünen
  • Stadt Selm
  • Kreisstadt Unna
  • Stadt Werne

 

Es wurde vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der Größe der Verwaltung und der fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich „Datenschutz“ (der gemeinsame Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der Kreisstadt Unna verortet) die Aufgabenträgerschaft übernimmt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg und Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 14.03.2020 in Kraft getreten.

 

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat seinerzeit auf den Beitritt zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verzichtet, da dort die Stelle eines IT-Sicherheitsbeauftragten bereits mit einem städtischen Mitarbeiter besetzt war.

 

Im Zuge der Ausschreibung der Stelle durch die Kreisstadt Unna wurde dieser Mitarbeiter der Stadt Fröndenberg/Ruhr für die Stelle des neuen gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten ausgewählt. Alle beteiligten Kommunen haben der Einstellung dieses Mitarbeiters durch die Kreisstadt Unna zugestimmt.

 

Bedingt durch diese personelle Entwicklung hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr ihr Interesse erklärt, der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nunmehr ebenfalls beitreten zu wollen.

 

Der beabsichtigte Beitritt der Stadt Fröndenberg/Ruhr erfordert eine Neufassung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch die teilnehmenden Kommunen erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.


 

Auf Grundlage der Planstellen des Jahres 2019 ergibt sich folgende Kostenverteilung:

 

Behörde

VZÄ Planstellen

Kostenanteil

bisher

Kreis Unna

1.010,26

33.005 €

33.655,45 €

Stadt Bergkamen

378

12.349 €

12.593,56 €

Gemeinde Bönen

95

3.104 €

3.165,80 €

Stadt Fröndenberg/Ruhr

105,99

3.463 €

-

Gemeinde Holzwickede

130,45

4.262 €

4.346,73 €

Stadt Kamen

430,85

14.076 €

14.353,09 €

Stadt Lünen

843,15

27.546 €

28.088,41 €

Stadt Selm

148,84

4.863 €

4.958,40 €

Kreisstadt Unna

492,84

16.101 €

16.418,30 €

Stadt Werne

173

5.652 €

5.763,26 €

 

*) VZÄ = Vollbeschäftigtenäquivalent, Hilfsgröße bei der Messung der Arbeitszeit

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter der Buchungsstelle 11.08.01.529100 zur Verfügung.

 

 


Anlagen:

 

öffentlich-rechtliche Vereinbarung