Beschlussvorschlag:
Der Rat beruft für die Dauer seiner Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss:
ordentliches beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied
Ev. Kirche
Pfarrer Martin Brandhorst Pfarrerin Andrea Mensing
Kath. Kirche
Frau Susanne Lehn N.N
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche zu benennender Vertreter oder zu benennende Vertreterin als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Da es sich beim Schul- und Sportausschuss um einen gemeinsamen Ausschuss handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten des Schulausschusses gem. § 85 Absatz 3 SchulG NRW beschränkt.
Die Kirchengemeinden wurden um die Benennung von Vertretern gebeten. Die Benennungsvorschläge liegen nunmehr – wie im Beschlussvorschlag angegeben – vor.
Die Berufung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Danach ist die benannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.