Beschlussvorschlag:
a) Der Rat entsendet für die Dauer der Wahlzeit des Rates nachstehende Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH:
ordentliche Mitglieder stellvertretende
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
b) Die Bürgermeisterin benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
8.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung bestellt werden. Für jedes Mitglied wird entsprechend ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
Sofern mehr als 1 Vertreter zu bestellen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.