Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Kamen für die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
147/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Rat entsendet für die Dauer der Wahlzeit des Rates nachstehende Mitglieder in die Gesellschaf­terversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH:

 


ordentliche Mitglieder                              stellvertretende Mitglieder

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

b)         Die Bürgermeisterin benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

 

ordentliches Mitglied                               stellvertretendes Mitglied

 

            8.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung bestellt werden. Für jedes Mitglied wird entsprechend ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Sofern mehr als 1 Vertreter zu bestellen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.