Betreff
Gebühren Einrichtung Märkte 2021
Vorlage
140/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2021.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2017. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 der Satzung wird in 2021 als nicht sinnvoll erachtet.

Die Gebührenkalkulation 2021 wurde unter der Berücksichtigung der Corona-Pandemie vorgenommen. So wird derzeitig davon ausgegangen, dass die Märzkirmes in Kamen-Heeren und die Frühjahrskirmes in der Innenstadt nicht stattfinden werden.

Daher wird für das Jahr 2021 mit einem primären Gebührenbedarf von 56.693 € geplant. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen wird ein Gebührenerlös von 56.693 € erwartet (inklusiv der noch vorhandenen restlichen Überschüsse aus Vorperioden von 967 €).

 

Durch den Wegfall von zwei Kirmessen ergeben sich folgende Änderungen gegenüber der Kalkulation 2020:

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 37.920 € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2020 haben sich diese um 14.096 € reduziert, da für zwei Kirmessen Leistungen für Reinigung, Absperrung, Plakatierung etc. wegfallen und auch im administrativen Bereich geringerer Personalaufwand anfällt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2021 betragen 32.410 €. Diese sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche. Hier ergibt sich eine Reduzierung von 11.542 €.

Die Gesamtkosten betragen 71.193 €. Die Nebenerlöse von Werbungskosten und Müllkostenerstattungen in Höhe von 14.500 € minimieren die Kosten auf 56.693 €.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, wird innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021