Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
139/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:

 

Betriebsausschuss

 

 

 

alt

neu

stv. Mitglied

Walter Duscha

 

 

 

 

Planungs- und Stadtent-

wicklungsausschuss

 

 

 

alt

neu

Mitglied

Walter Duscha

 

 

 

 

 

 

 

Schul- und Sportausschuss

 

 

 

alt

neu

stv. Mitglied

Helmut Kampmann

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Herr Walter Duscha legt mit Email vom 23.11.2020 sein Mandat im Betriebsausschuss und im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nieder. Die SPD-Fraktion schlägt als neues stellvertretendes Mitglied im Betriebsausschuss ____________ vor. Für den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss schlägt die SPD-Fraktion als neues ordentliches Mit­glied _____________ vor.

 

Herr Helmut Kampmann legt mit Schreiben vom 25.11.2020 sein Mandat im Schul- und Sportausschuss nieder. Die SPD-Fraktion schlägt als neues stellvertretendes Mitglied im Schul- und Sportausschuss ________________ vor.

 

Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei ge­wor­denen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl ange­hörte.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Bürgermeisterin stimmt gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW nicht mit.