Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Betriebsausschuss |
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alt |
neu |
stv. Mitglied |
Walter Duscha |
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Planungs-
und Stadtent- wicklungsausschuss |
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alt |
neu |
Mitglied |
Walter Duscha |
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Schul-
und Sportausschuss |
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alt |
neu |
stv. Mitglied |
Helmut Kampmann |
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Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Herr Walter Duscha legt mit Email vom 23.11.2020 sein Mandat im Betriebsausschuss und im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nieder. Die SPD-Fraktion schlägt als neues stellvertretendes Mitglied im Betriebsausschuss ____________ vor. Für den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss schlägt die SPD-Fraktion als neues ordentliches Mitglied _____________ vor.
Herr Helmut Kampmann legt mit Schreiben vom 25.11.2020 sein Mandat im Schul- und Sportausschuss nieder. Die SPD-Fraktion schlägt als neues stellvertretendes Mitglied im Schul- und Sportausschuss ________________ vor.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Bürgermeisterin stimmt gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW nicht mit.