Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrags der TECHNOPARK KAMEN GmbH (kurz: TPK)
Vorlage
137/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Den in Anlage 1 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der TPK wird - vorbehaltlich der Verwirklichung des Kaufvertrages zum Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter - zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzunehmen und den Gesellschaftsvertrag der TPK entsprechend anzupassen.

 

3.    Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der TPK werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der TPK zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.

 

4.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 den Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter der TPK beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses waren Ratsbeschlüsse aller an den Gesellschaftern der TPK beteiligten Kommunen erforderlich. Die letzten Beschlüsse erfolgten Anfang Oktober 2020, sodass im Anschluss das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden konnte. Eine positive Rückmeldung hat die Stadt Kamen mit Schreiben vom 20.11.2020 erhalten, sodass das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren mit Blick auf den Kauf der Geschäftsanteile nun erfolgreich beendet ist.

 

Da der obige Beschluss der Zahlung des Kaufpreises zeitlich vorhergeht, wurde dieser entsprechend unter den Vorbehalt der Verwirklichung des Kaufvertrages gestellt. Die Ausführung des Kaufvertrages erfolgt zum Jahresende, sodass die Stadt Kamen ab dem Jahr 2021 alleinige Gesellschafterin der TPK ist.

 

Verbunden mit dem Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter ist die entsprechende Neufassung des Gesellschaftsvertrags der TPK. In diesem Zuge erfolgte auch die Anpassung / Aktualisierung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht (GO NRW).

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsverpflichtung der Stadt Kamen wurde auf die Weiterführung des Organs „Aufsichtsrat“ verzichtet. Diese Aufgaben werden zukünftig durch die neu zu bildende Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

 

Nach Beschlussfassung im Rat der Stadt Kamen erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. § 115 GO NRW. Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens Änderungswünsche seitens der Kommunalaufsicht ergeben, werden diese entsprechend im Gesellschaftsvertrag eingearbeitet und dem Rat der Stadt Kamen wird darüber berichtet. Die Beschlussfassung in der neuen Gesellschafterversammlung erfolgt Anfang 2021.

 


Anlagen:

 

-        Anlage 1: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag TPK GmbH - Stand 23.11.2020

-        Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf TPK GmbH - Stand 23.11.2020