Beschlussvorschlag:
1.
Den in Anlage 1 dargestellten Änderungen
des Gesellschaftsvertrags der TPK wird - vorbehaltlich der Verwirklichung des
Kaufvertrages zum Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter -
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mögliche
Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzunehmen und den
Gesellschaftsvertrag der TPK entsprechend anzupassen.
3.
Die
Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der TPK werden
beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der TPK zu
bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang
mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.
4.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren
durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat
der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 den Kauf der
Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter der TPK beschlossen. Zur Umsetzung
dieses Beschlusses waren Ratsbeschlüsse aller an den Gesellschaftern der TPK
beteiligten Kommunen erforderlich. Die letzten Beschlüsse erfolgten Anfang
Oktober 2020, sodass im Anschluss das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden konnte. Eine positive
Rückmeldung hat die Stadt Kamen mit Schreiben vom 20.11.2020 erhalten, sodass
das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren mit Blick auf den Kauf der
Geschäftsanteile nun erfolgreich beendet ist.
Da der
obige Beschluss der Zahlung des Kaufpreises zeitlich vorhergeht, wurde dieser
entsprechend unter den Vorbehalt der Verwirklichung des Kaufvertrages gestellt.
Die Ausführung des Kaufvertrages erfolgt zum Jahresende, sodass die Stadt Kamen
ab dem Jahr 2021 alleinige Gesellschafterin der TPK ist.
Verbunden
mit dem Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter ist die
entsprechende Neufassung des Gesellschaftsvertrags der TPK. In diesem Zuge
erfolgte auch die Anpassung / Aktualisierung an das aktuelle
Gemeindewirtschaftsrecht (GO NRW).
Vor dem
Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsverpflichtung der Stadt Kamen wurde auf
die Weiterführung des Organs „Aufsichtsrat“ verzichtet. Diese Aufgaben werden
zukünftig durch die neu zu bildende Gesellschafterversammlung wahrgenommen.
Nach Beschlussfassung
im Rat der Stadt Kamen erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
gem. § 115 GO NRW. Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens
Änderungswünsche seitens der Kommunalaufsicht ergeben, werden diese
entsprechend im Gesellschaftsvertrag eingearbeitet und dem Rat der Stadt Kamen
wird darüber berichtet. Die Beschlussfassung in der neuen
Gesellschafterversammlung erfolgt Anfang 2021.
Anlagen:
- Anlage 1: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag TPK GmbH - Stand 23.11.2020
- Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf TPK GmbH - Stand 23.11.2020