Betreff
Beschluss über den Beteiligungsbericht 2019
Vorlage
136/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt den Beteiligungsbericht 2019 in der vorgelegten Form.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung durch das 2. NKF-Weiterentwicklungs­gesetz angepasst. Mit dem neu eingefügten § 116a GO NRW besteht seitdem die Möglichkeit, von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit zu werden.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 28.05.2020 die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes nach zuvor genannter Norm und auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Zahlen aus den Haushalts-/Wirtschaftsjahren 2017 und 2018 bejaht, weil die Voraussetzungen den Berechnungen nach erfüllt waren und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, von der Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a GO NRW Gebrauch zu machen, sofern die Voraussetzungen nach § 116a Abs. 1 GO NRW auch für das Abschlussjahr 2019 vorliegen.“

 

Aus der Anlage 1 ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen auch für das Haushalts-

/Wirtschaftsjahr 2019 vorlagen. Ebenso wurde die Entscheidung des Rates der Kommunalaufsicht des Kreises Unna entsprechend § 116a Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.08.2020 wurde dort die Entscheidung des Rates zur Kenntnis genommen.

 

In der Folge ist gemäß § 116a Abs. 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht (Anlage 2) zu erstellen. Diesen legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Kamen nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 


Anlagen:

 

  1. Prüfung der Befreiungsmöglichkeit nach § 116a KomHVO NRW

2.    Beteiligungsbericht 2019