Beschlussvorschlag:
1. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GSW (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Mitwirkung der Gesellschafterkommunen vorzunehmen und den Gesellschaftsvertrag der GSW entsprechend anzupassen.
- Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der GSW zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gesellschafterkommunen und die
Geschäftsführung der GSW beabsichtigen, den Gesellschaftsvertrag der GSW zu
modernisieren und anzupassen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates
der GSW am 01.09.2020 wurde die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GSW
beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW
ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf
den Auszug aus der Beschlussfassung für den Aufsichtsrat verwiesen. (Anlage –
Auszug Vorlage Aufsichtsrat nebst Gesellschaftsvertrag in der aktuellen
Fassung).
In der beigefügten aktuellen
Entwurfsfassung des Gesellschaftsvertrages sind Änderungswünsche der zuständigen
Aufsichtsbehörde bereits berücksichtigt worden. Eine abschließende Prüfung des
Gesellschaftsvertrages erfolgt im Rahmen des noch durchzuführenden
kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens. Sollten weitere
Änderungswünsche der Aufsichtsbehörde bestehen, werden diese zwischen den
Beteiligten entsprechend endabgestimmt. Den zuständigen Gremien wird Bericht
erstattet.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW dürfen Vertreter einer Gemeinde in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 vom Hundert beteiligt sind einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstiger wesentlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen.
Dementsprechend legt die Verwaltung dem Rat die Neufassung
des Gesellschaftsvertrages zur Beschlussfassung vor.
Im Anschluss erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. § 115 GO NRW. Die Weiterleitung der Unterlagen an die Kommunalaufsicht erfolgt gebündelt durch die GSW GmbH.