Betreff
Dritte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
121/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Dritte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Obwohl die Aufwendungen insgesamt um ca. 11.000 € sinken, steigt der Gebührenbedarf. Das liegt insbesondere an den in geringerem Umfang zur Verfügung stehenden Überdeckungen aus Vorjahren. Aus der Betriebsabrechnung 2017 steht noch eine Überdeckung von 26.906 € zur Verfügung und aus der Betriebsabrechnung 2018 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 2.627 €. Diese Über- bzw. Unterdeckungen wurden bei der Kalkulation 2021 berücksichtigt. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von 12.166 €. Diese Überdeckung soll für die Kalkulation 2022 stehen bleiben, um ggf. die Gebührenhöhen in dem Jahr verstetigen zu können. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Unter- bzw. Überdeckung aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 542.898 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung. Für 2021 wird daher eine Gebührenerhöhung notwendig.

 

Reinigungsklasse

2019

2021

Erhöhung

Fußgängergeschäftsstraßen

3,60 €

4,03 €

11,94%

(Reinigungsklasse 1)

Anliegerstraßen

2,65 €

2,97 €

12,07%

(Reinigungsklasse 2)

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen

2,48 €

2,77 €

11,69%

(Reinigungsklasse 3)

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen

2,08 €

2,33 €

12,01%

(Reinigungsklasse 4)

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 542.806 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,98 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenbedarfsberechnung 2021