Beschlussvorschlag:
Die als Anlage vorgelegte „Dritte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Obwohl die Aufwendungen insgesamt um ca. 11.000 € sinken, steigt der Gebührenbedarf. Das liegt insbesondere an den in geringerem Umfang zur Verfügung stehenden Überdeckungen aus Vorjahren. Aus der Betriebsabrechnung 2017 steht noch eine Überdeckung von 26.906 € zur Verfügung und aus der Betriebsabrechnung 2018 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 2.627 €. Diese Über- bzw. Unterdeckungen wurden bei der Kalkulation 2021 berücksichtigt. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von 12.166 €. Diese Überdeckung soll für die Kalkulation 2022 stehen bleiben, um ggf. die Gebührenhöhen in dem Jahr verstetigen zu können. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.
Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Unter- bzw. Überdeckung aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 542.898 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung. Für 2021 wird daher eine Gebührenerhöhung notwendig.
Reinigungsklasse |
2019 |
2021 |
Erhöhung |
Fußgängergeschäftsstraßen |
3,60 € |
4,03 € |
11,94% |
(Reinigungsklasse 1) |
|||
Anliegerstraßen |
2,65 € |
2,97 € |
12,07% |
(Reinigungsklasse 2) |
|||
Straßen, die dem innerörtl. Verkehr
dienen |
2,48 € |
2,77 € |
11,69% |
(Reinigungsklasse 3) |
|||
Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen |
2,08 € |
2,33 € |
12,01% |
(Reinigungsklasse 4) |
Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 542.806 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,98 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Änderungssatzung
Gebührenbedarfsberechnung 2021