Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
119/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.    In § 2 Absatz 2 Nr. 2 wird die Definition des Begriffs Bioabfall in der Satzung an die durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 (BGBl. I, S. 2232ff.) erfolgte Änderung des KrWG angepasst.

 

2.    In § 3 Absatz 2 werden die drei Verweise von „§ 20 Abs. 2“ auf „§ 20 Abs. 3“ geändert, da mit Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 in § 20 ein neuer Absatz 2 eingefügt wurde und der bisherige Absatz 2 mithin Absatz 3 geworden ist.

 

3.    In § 6 Absatz 2 Satz, 3. Unterabsatz wird der Verweis „Abs. 4 dieser Satzung“ gestrichen.

 

4.    In § 7 Absatz 1 Nr. 3 wird die Satzung an die Neuregelung im KrWG angepasst.

 

5.    § 10 wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die neu gekauften Mülltonnen unterscheiden sich nicht mehr im Korpus, der ist einheitlich dunkelgrau bzw. schwarz. Der Typ der Mülltonne ist nur noch an der Farbe des Deckels erkennbar.

 

6.    In § 11 wird die Satzungsregelung zur Aufstockung des Behältervolumens präzisiert.

 

7.    In § 14 wird auf Grund der Rechtsprechung des OVG Münsters eine 60-l-Restmülltonne mit 4-wöchentlichem Abfuhrrhythmus eingeführt.

 

8.    In § 23 wird der Katalog der Ordnungswidrigkeiten überarbeitet, da bestimmte unerwünsch­te Verhaltensweisen zurzeit nicht bußgeldbewehrt sind.

 

Die Änderungen sind in einer Synopse (Anlage) dargestellt. Die „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen vom 19.12.2017“ soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 


Anlagen:

 

Synopse

Änderungssatzung