Betreff
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
114/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2021 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 2.809.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 in Höhe von 190.112 € abzüglich der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2019 in Höhe von 20.252 € gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.

 

Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1.128.800 € zu verzeichnen. Diese Kostensteigerung ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf sich durch den Rettungsdienstbedarfsplan deutlich erhöht hat. Trotz mehrerer Einstellungen ist der Personalbedarf nicht aus dem eigenen Personal zu decken. Daher wurde mit den Maltesern ein Vertrag geschlossen, um diese Personalvakanz zu schließen. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder.

 

Hinzu kommen Ausbildungskosten für Notfallsanitäter.

 

Bei den Sach- und Dienstleistungskosten erhöhen sich die Kosten für die Unterhaltung der Fahrzeuge. Die kalkulatorischen Kosten sinken, da 3 Rettungswagen abgeschrieben sind. Es wurde ein Zinssatz von 4,8 % berücksichtigt.

 

Für die Vergütung für die Notärzte wurde die Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen vom Klinikum gekündigt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Hier wird eine deutliche Steigerung erwartet.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 10.189.350 €. Bei aktuellen Tarifen würden rd. 7.380.190 € im Jahr 2021 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 2.809.000 € unterschritten.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

222,50 €

253,80 €

31,30 €

- Rettungseinsatz

615,20 €

875,50 €

260,30 €

- Notarzteinsatz

465,90 €

555,90 €

90,00 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

 

 

 

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

5,90 €

8,80 €

2,90 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

9,10 €

10,10 €

1,00 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf