Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Fünfte Satzung zur
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt
Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde
liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2021 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 2.809.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis wurde die restliche Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2018 in Höhe von 190.112 € abzüglich der Unterdeckung aus
der Betriebsabrechnung 2019 in Höhe von 20.252 € gebührenbedarfsmindernd
eingesetzt.
Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung
im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1.128.800 € zu verzeichnen. Diese
Kostensteigerung ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf
sich durch den Rettungsdienstbedarfsplan deutlich erhöht hat. Trotz mehrerer
Einstellungen ist der Personalbedarf nicht aus dem eigenen Personal zu decken.
Daher wurde mit den Maltesern ein Vertrag geschlossen, um diese Personalvakanz
zu schließen. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem
Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder.
Hinzu kommen Ausbildungskosten für
Notfallsanitäter.
Bei den Sach- und Dienstleistungskosten
erhöhen sich die Kosten für die Unterhaltung der Fahrzeuge. Die
kalkulatorischen Kosten sinken, da 3 Rettungswagen abgeschrieben sind. Es wurde
ein Zinssatz von 4,8 % berücksichtigt.
Für die Vergütung für die Notärzte wurde die
Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen vom Klinikum
gekündigt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Hier wird eine
deutliche Steigerung erwartet.
Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten
berücksichtigt.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich
auf 10.189.350 €. Bei aktuellen Tarifen würden rd. 7.380.190 € im Jahr
2021 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 2.809.000
€ unterschritten.
Um in etwa den Gebührenbedarf
zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
- Krankentransporteinsatz |
222,50 € |
253,80 € |
31,30 € |
- Rettungseinsatz |
615,20 € |
875,50 € |
260,30 € |
- Notarzteinsatz |
465,90 € |
555,90 € |
90,00 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|
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- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
5,90 € |
8,80 € |
2,90 € |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
9,10 € |
10,10 € |
1,00 € |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung
im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte
Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt,
die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf