Betreff
Benennung eines Vertreters der Verwaltung für den Beirat der HeLi NET GmbH
Vorlage
111/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Bürgermeisterin wird folgende/r Vertreter/in für den Beirat der HeLi NET GmbH gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW benannt:

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In § 9 des Gesellschaftervertrages der HeLi NET GmbH, dass ein Beirat gebildet wird.

 

Neben den von den Gesellschaftern aus deren Beiräten bzw. Aufsichtsräten entsandten Mitgliedern (jeweils 2) , dem Mitglied des Betriebsrates sowie den Geschäftsführern der Stadtwerkegesellschaften gehört dem Beirat u.a. je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung(GO ) NRW an.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW wird die Bürgermeisterin oder ein von ihr entsandter Vertreter benannt.