Betreff
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH gem. § 108a GO NRW
Vorlage
110/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden gewählten Vorschlagliste der Beschäftigten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH die Arbeitnehmer gem. den laufenden Nummern 1-6 in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH.

 

2.    Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH bestellt der Rat der Stadt Kamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagliste als Nachfolger die Arbeitnehmer­vertreter gem. den laufenden Nummern 7-12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen.

 

3.    Der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH wird beauftragt, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Amtsdauer der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der VKU endet gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages der VKU vom 24.04.2017 mit der Wahlperiode der sie bestellenden Vertretungskörperschaften. Die derzeitige Wahlperiode endet am 30.10.2020. Das ausscheidende Mitglied führt die Geschäfte bis zur Entsendung des neuen Mitglieds fort.

 

Für die neue Wahlperiode sind gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages 6 Arbeitnehmervertreter aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108a GO NRW in den Aufsichtsrat der VKU zu entsenden.

 

Die Beschäftigten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH haben am 28.10. und 29.10.2020 die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste gewählt.

 

Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bedarf gem. § 108a Abs. 9 Nr. 1 GO NRW übereinstimmender Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Kreise/Städte/Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Unabhängig davon, dass dieses Quorum allein von dem Kreis Unna (50,18%) über die Beteiligung der VBU an der VKU erreicht werden kann, werden alle Kommunen in den Entsendungsprozess eingebunden.


Anlagen:

 

- Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter