Betreff
Wahl des Vertreters der Stadt Kamen für die MVZ Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
107/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in den Aufsichtsrat der MVZ Klinikum Westfalen GmbH:

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der MVZ Klinikum Westfalen GmbH aus 5 Mitgliedern, davon 1 Mitglied auf Vorschlag der Stadt Kamen aus den Reihen der Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum Westfalen GmbH.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.