Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Ausgabe bei der Buchungsstelle 12.01.01.529100 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung (Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen) i.H.v. 100.000,00 €
Vorlage
102/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 12.01.01 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung – werden für Aufwendungen für Dienstleistungen überplanmäßig 100.000,00 € für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 098/2020 verwiesen.