Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer der Wahlzeit des Rates zur/zum
1. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister
2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kamen wählt der Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter der Bürgermeisterin. Diese vertreten die Bürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Die Bürgermeisterin leitet die Sitzung bei der Wahl ihrer Stellvertreter. Wahlvorschläge für diese Wahl können nur von Fraktionen und Gruppen des Rates eingereicht werden.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wird in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 GO NRW). Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Vorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch eins, zwei, drei usw. ergeben.
Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt und zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los. Erst mit der Annahme der Wahl durch die Kandidaten ist die Wahl vollzogen.