Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/Bürgermeisterinnen
Vorlage
067/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer der Wahlzeit des Rates zur/zum

 

1. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister  

 

2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister  

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kamen wählt der Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamt­liche Stellvertreter der Bürgermeisterin. Diese vertreten die Bürgermeisterin bei der Leitung der Rats­sit­zungen und bei der Repräsentation.

 

Die Bürgermeisterin leitet die Sitzung bei der Wahl ihrer Stellvertreter. Wahlvorschläge für diese Wahl können nur von Fraktionen und Gruppen des Rates eingereicht werden.

 

Nach den Grundsät­zen der Verhältniswahl wird in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 GO NRW). Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates nach der Rei­henfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Vorschläge ent­fallenden Stimmen­zahlen durch eins, zwei, drei usw. ergeben.

 

Erster Stellvertreter der Bür­germeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchst­zahl entfällt und zweiter Stell­vertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genomme­ner Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahl­vor­schlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit ent­scheidet das von der Bürger­meisterin zu zie­hende Los. Erst mit der Annahme der Wahl durch die Kandidaten ist die Wahl vollzogen.