Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verfahren zur Verwendung der finanziellen Mittel für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zu den Neuerungen
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) zählt insbesondere die finanzielle Förderung von Angeboten zur Flexibilisierung
der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung. Dazu stellt das Land Nordrhein-Westfalen
im Kindergartenjahr 2020/2021 einen landesweiten Betrag von 40 Millionen zur
Verfügung. In den Folgejahren erhöht sich der Betrag auf 60 Millionen
(Kindergartenjahr 2021/2022) und anschließend auf 80 Millionen (ab dem
Kindergartenjahr 2022/2023).
Auch bei dieser
Förderung erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 eine Anpassung der Finanzierung
in Höhe der von der Obersten Landesjugendbehörde veröffentlichten einheitlichen
Fortschreibungsrate (§ 37 Abs. 2,3 KiBiz).
Die Stadt Kamen
erhält für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen nach bestimmten Kriterien
ermittelten Anteil in Höhe von 86.800,00 €. Zuzüglich der vorgegebenen
städtischen Finanzierungsbeteiligung von 25% beträgt die Gesamtfördersumme für
die o.g. Angebote insgesamt 108.500,00
€.
Finanziell gefördert
werden kind- und bedarfsgerechte, familienfördernde Angebote in der Kindestagesbetreuung,
wie
- Öffnungszeiten in Kitas, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
- Öffnungszeiten in Kitas an Wochenend-
und Feiertagen
- Öffnungszeiten und Betreuungsangebote
nach 17 Uhr oder vor 7 Uhr
- Kitas, die nur 15 Öffnungstage oder
weniger schließen
- zusätzliche Betreuungsangebote bei
unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf
der Familien und Notangebote sowie
- ergänzende Kindertagespflege gem. § 23
Abs. 1 KiBiz.
Dabei ist bei
sämtlichen flexiblen Angebotsformen den alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnissen
der Kinder nach Kontinuität und Verlässlichkeit sowie dem Bindungs- und
Bildungsprozessen der einzelnen Kinder Rechnung zu tragen
Zur
Bedarfsfeststellung wurden Erkenntnisse aus der Praxis sowie überörtliche
Veröffentlichungen zu den Betreuungsumfängen herangezogen. Eine aktuelle
repräsentative Umfrage aller Eltern/Elternteile für den Jugendamtsbezirk Kamen
liegt nicht vor. Dies wurde in die Planungen für das folgende Kindergartenjahr
aufgenommen.
Der Bedarf an
Betreuung über die Öffnungszeiten der Kita hinaus, kann durch Zusatzangebote
individuell und bedarfsgenau ergänzt werden. Hier hat sich das Modell der
ergänzenden Kindertagespflege, sog. Randzeitenbetreuung, bewährt.
Da bislang für das
Kindergartenjahr 2020/2021 keine Anträge von Trägern vorliegen, wird vorgeschlagen,
zunächst die Mittel für die Randzeitenbetreuung zu verwenden.