Betreff
Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz
Vorlage
064/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verfahren zur Verwendung der finanziellen Mittel für die Flexibilisierung der Betreuungs­zeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zu den Neuerungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbil­dungsgesetz (KiBiz) zählt insbesondere die finanzielle Förderung von Angeboten zur Flexibili­sierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung. Dazu stellt das Land Nord­rhein-Westfalen im Kindergartenjahr 2020/2021 einen landesweiten Betrag von 40 Millionen zur Verfügung. In den Folgejahren erhöht sich der Betrag auf 60 Millionen (Kindergartenjahr 2021/2022) und anschließend auf 80 Millionen (ab dem Kindergartenjahr 2022/2023).

Auch bei dieser Förderung erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 eine Anpassung der Fi­nanzierung in Höhe der von der Obersten Landesjugendbehörde veröffentlichten einheitlichen Fortschreibungsrate (§ 37 Abs. 2,3 KiBiz).

 

Die Stadt Kamen erhält für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen nach bestimmten Kriterien ermittelten Anteil in Höhe von 86.800,00 €. Zuzüglich der vorgegebenen städtischen Finan­zierungsbeteiligung von 25% beträgt die Gesamtfördersumme für die o.g. Angebote insgesamt 108.500,00 €.

 

Finanziell gefördert werden kind- und bedarfsgerechte, familienfördernde Angebote in der Kin­destagesbetreuung, wie

 

  1. Öffnungszeiten in Kitas, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinaus­gehen
  2. Öffnungszeiten in Kitas an Wochenend- und Feiertagen
  3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr oder vor 7 Uhr
  4. Kitas, die nur 15 Öffnungstage oder weniger schließen
  5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notangebote sowie
  6. ergänzende Kindertagespflege gem. § 23 Abs. 1 KiBiz.

 

Dabei ist bei sämtlichen flexiblen Angebotsformen den alters- und entwicklungsbezogenen Be­dürfnissen der Kinder nach Kontinuität und Verlässlichkeit sowie dem Bindungs- und Bildungs­prozessen der einzelnen Kinder Rechnung zu tragen

 

Zur Bedarfsfeststellung wurden Erkenntnisse aus der Praxis sowie überörtliche Veröffentlich­ungen zu den Betreuungsumfängen herangezogen. Eine aktuelle repräsentative Umfrage aller Eltern/Elternteile für den Jugendamtsbezirk Kamen liegt nicht vor. Dies wurde in die Planungen für das folgende Kindergartenjahr aufgenommen.

 

Der Bedarf an Betreuung über die Öffnungszeiten der Kita hinaus, kann durch Zusatzangebote individuell und bedarfsgenau ergänzt werden. Hier hat sich das Modell der ergänzenden Kin­dertagespflege, sog. Randzeitenbetreuung, bewährt.

 

Da bislang für das Kindergartenjahr 2020/2021 keine Anträge von Trägern vorliegen, wird vor­geschlagen, zunächst die Mittel für die Randzeitenbetreuung zu verwenden.