Betreff
Kauf der mittelbaren Anteile der Stadt Kamen an der TECHNOPARK KAMEN GmbH (TPK GmbH) durch die Stadt Kamen
Vorlage
062/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beauftragt seine Vertreter in den Gremien seiner Beteiligungsgesellschaften (GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna (WFG)) der Veräußerung seiner mittelbaren Anteile an der TECHNOPARK KAMEN GmbH zuzustimmen.

 

2.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Anschluss das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren einzuleiten.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 (BV 009/2020) dem Kauf der Anteile der anderen Gesellschafter an der TPK GmbH durch die Stadt Kamen zugestimmt.

Neben der unmittelbaren Beteiligung in Höhe von 51 % ist die Stadt Kamen zudem über die GSW und die WFG mittelbar an der TPK GmbH beteiligt.

 

Nach Rücksprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden kann der Rat der Stadt Kamen seine Entscheidungsbefugnis über die teilweise oder vollständige Veräußerung seiner mittelbaren Anteile an der TPK GmbH nicht ohne vorherigen Ratsbeschluss auf die Vertreter in den Gremien der GSW und der WFG übertragen.

 

Auch wenn die Stadt Kamen ihren Einfluss nicht vermindert, sondern tatsächlich durch den Kauf aller Anteile erweitert, ist dieses Verfahren kommunalrechtlich vorgegeben. Es bedarf somit eines vorherigen Ratsbeschlusses mit dem entsprechenden Auftrag an die Vertreter in den Gremien der Gesellschaften, über die die Stadt Kamen mittelbare Anteile an der TPK GmbH hält.