hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen
beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der
derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 4 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu
den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu
den eingegangenen Stellungnahmen der Nachbarkommunen sowie der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2)
BauGB;
3.
den Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me 4.
Änd. – „Westick Dorf“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der
Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten. Mit Erlangen der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me-„Westick Dorf“ im Geltungsbereich der 4. Änderung
aufgehoben.
Die Grenzen des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan
dargestellt (siehe Anlage 1).
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Vorrangiges Ziel der Planung ist
die Schaffung eines Baugrundstücks für ein Wohngebäude. In Folge der Spiel- und
Bolzplatzanalyse wurde die Spielplatzfläche „Rotdornweg“ im Stadtteil
Kamen-Methler aufgegeben. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me
„Westick Dorf“ wird die ehemalige Spielplatzfläche in eine Wohnnutzung
überführt. Da die bisherige Zweckbestimmung „Grünanlage mit der Zweckbestimmung
Spielplatz“ mit Beschluss vom 15.11.2011 zukünftig aufgegeben wird, ist eine
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Eine einhergehende Untersuchung
ergab, dass andere Nutzungsarten aufgrund der relativen Enge zu
Nutzungskonflikten mit der umliegenden Wohnbebauung führen können. Die
zukünftige Wohnbaufläche wurde noch geringfügig um bisher als öffentliche
Stellplatzfläche genutzte Bereiche erweitert, um eine nutzbare Grundstücksgröße
zu erreichen. Durch die Nutzungsüberführung wird eine gezielte und
nutzungsverträgliche Nachverdichtung in der Wohnsiedlung möglich.
Bauleitplanverfahren
Der Beschluss zur Einleitung des
Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me 4. Änd.-„Westick Dorf““
wurde vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen am 20.03.2012 gefasst.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens kann gem. §
13a (2) Nr. 1 BauGB von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 (1)
sowie § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Um frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, Alternativen und Auswirkung in Kenntnis zu setzen,
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im
Zeitraum vom 08.06.2015. bis einschließlich 10.07.2015. Die Offenlage gem. § 3
(2) BauGB erfolgte mit Bekanntmachung vom 14.02.2020 im Zeitraum vom 24.02. bis
einschließlich 24.03.2020. Parallel hierzu wurde die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Seitens der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der
Beteiligungsverfahren keine Stellungnahmen abgegeben.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurde zu den Themen technischer Infrastruktur,
Niederschlagsentwässerung, Grundwasserabsenkungen sowie Baudenkmäler Hinweise
und Empfehlungen abgegeben.
Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB gingen keine Stellungnahmen ein, durch die eine erneute Änderung der
Planunterlagen erforderlich geworden wäre. Auf
Grundlage der vorliegenden Unterlagen soll daher der Satzungsbeschluss gem. §
10 (1) BauGB gefasst werden.
Der
Änderungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me-„Westick Dorf“ der Stadt Kamen vom 16.06.1981. Mit
Rechtskraft der 4. Änderung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes im
Änderungsbereich aufgehoben.
Der Planungsraum liegt im Stadtteil Kamen-Methler
und befindet sich westlich des Rotdornwegs und südlich des Weißdornwegs. Der
Änderungsbereich besitzt eine Größe von ca. 385 m².
Der Geltungsbereich der Änderung wird im
Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher
Teil – als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Ziele der
Änderung des Bebauungsplanes entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung
/Landesplanung und stehen dem Anpassungsgebot nicht entgegen.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplans liegt
außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans Nr. 4 Raum
Kamen-Bönen des Kreises Unna. Es werden für den Bereich des Plangebiets keine
Festsetzungen getroffen.
Bebauungspläne sind gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist dieser Bereich als
"Wohnbaufläche" dargestellt. Der Plan ist somit aus dem FNP
abgeleitet. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist entsprechend nicht
erforderlich.
Anlagen
Anlage 1 Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me 4. Änd.-„Westick
Dorf“
Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 26-Ka-Me 4. Änd. „Westick Dorf“
Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me 4. Änd.-„Westick
Dorf“
Anlage 4 Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. (1) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag
Anlage 5 Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag