Betreff
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a GO NRW
Vorlage
032/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a GO NRW zu nutzen, sofern die Voraussetzungen nach § 116a Abs. 1 GO NRW auch für das Abschlussjahr 2019 vorliegen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung durch das 2. NKF- Weiterentwick­lungs­gesetz angepasst. Mit dem neu eingefügten § 116a GO NRW besteht nunmehr die Möglichkeit, von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit zu werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die genaue Formulierung lautet wie folgt:

 

„Eine Gemeinde ist von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen, befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und am vor­hergehen­den Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der nachstehenden Merkmale zutreffen:

 

1.    die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 übersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro,

 

2.    die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,

 

3.    die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen insgesamt weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.“

 

Für die Prüfung sind demnach die Bilanzen und Ergebnisrechnungen/Gewinn- und Verlust­rechnungen der Kommune und der vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgaben­bereiche erforderlich. Nicht in die Prüfung aufzunehmen sind die verselbstständigten Aufgaben­bereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

 

In den Gesamtabschluss der Stadt Kamen waren die Volkshochschule Kamen-Bönen und die Stadtentwässerung Kamen vollkonsolidierungspflichtig einzubeziehen. Da für das Haushalts-/ ­Wirtschaftsjahr 2019 noch keine geprüften Jahresabschlüsse vorliegen, wurde die Prüfung zunächst auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2018 und 2017 durchgeführt.

Die Ergebnisse (siehe Anlage) zeigen deutlich, dass eine Pflicht zur Aufstellung eines Gesamt­abschlusses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr bestehen wird, da alle der drei zuvor genannten Kriterien mit sehr hohem Erreichungsgrad erfüllt sind. Diese Tatsache kann auch für die noch anstehende Prüfung des Jahres 2019 so angenommen werden, da sich - nach Durchsicht der Jahresabschlussentwürfe - keine wesentlichen Änderungen zu den Vorjah­resabschlüssen ergeben haben.

 

Sofern die Stadt Kamen von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist nach § 116a Abs. 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Diesen erstellt die Stadt Kamen bereits jährlich. Allerdings ist dieser um zusätzliche Informationen zu den Beteiligungen zu ergänzen. Hierfür stellt der Gesetzgeber ein Muster zur Verfügung, welches aber noch nicht zur Verfügung steht. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kommunalaufsicht ist die Stadt Kamen inhaltlich - hinsichtlich des Beteiligungsberichtes - aber bereits gut aufgestellt, sodass der hohe Verwaltungs­aufwand im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses trotz inhaltlicher Erwei­terung des Beteiligungsberichtes reduziert werden kann.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Kamen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

Prüfung der Befreiungsmöglichkeit nach § 116a KomHVO NRW