Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit
auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr
2020/2021 gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Reform des Kinderbildungsgesetzes, die zum 01.08.2020 in Kraft
treten wird, enthält eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen in Bezug auf
die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Neben einer betragsmäßigen Anhebung der Kindpauschalen und dem Zuschuss
für Familienzentren sind auch einige neue Zuschussarten eingeführt. Zu nennen
ist beispielsweise der Landeszuschuss zur Qualifikation gem. § 46 KiBiz.
Andere zweckgebundene Zuschüsse, wie z.B. die zusätzlichen u3-Pauschalen oder
die Verfügungspauschale sind weggefallen. Zudem wurden die jeweiligen
Trägersätze angepasst.
Grundlage für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen
bilden die §§ 32 und 33 KiBiz. Demnach wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum
15.03.2020 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.
Bei einigen Kitas werden die Zuschüsse auf der Grundlage der
Planungsgarantie nach § 41 KiBiz beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die
Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung
unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.
Platzzahlangebot und Ausbauplanung
Es besteht vom Verein „Waldorfkindergarten Kamen e.V.“ weiterhin
Interesse eine Kindertageseinrichtung in Kamen zu errichten. Der Vorstand
befindet sich in Austausch mit dem Fachbereich 51.1, beispielsweise bezüglich
der Empfehlungen zum Raumprogramm. Mit einer Eröffnung wird nicht vor dem
Kindergartenjahr 2021/2022 gerechnet, so dass diese Kita mit den Betreuungsplätzen
nicht in die aktuelle Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Kamen-Süd
Der Platzausbau in der Kath. Kita „St. Christophorus“ konnte im letzten
Kindergartenjahr abgeschlossen werden. In zeitlichen Abschnitten wurden zwei
zusätzliche Gruppe geschaffen; zuletzt eine Gruppe der Gruppenform II, die eine
Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahre vorsieht.
Die Gruppenerweiterung in der Ev. Kita „Unter dem Regenbogen“ wird
voraussichtlich zum Frühjahr 2021 realisiert. Zum 01.02.2020 hat die
Einrichtung für die Übergangszeit den Betrieb in die dafür aufgestellten
Container verlegt. Der Zugang zur Kita erfolgt über die Südkamener Straße. Nach
Abriss des alten Kita-Gebäudes in der Fliednerstraße wird durch einen Investor
an gleicher Stelle ein Neubau errichtet, der dann an den Träger der Kita
vermietet wird. Deshalb berücksichtigt die Zuschussbe-antragung auch anteilig
die höhere Jahresmietpauschale und die entsprechenden Kindpauschalen für die
vierte Gruppe.
Mitte
Die Kita „Familienbande“ beantragte die Erweiterung der bestehenden Kita
von zwei auf drei Gruppen. Zum Zeitpunkt der Zuschussbeantragung für das
Kindergartenjahr 2019/2020 wurde auch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung
erheblich von dem weiteren Verfahrensverlauf abhängig sein wird, jedoch
wahrscheinlich noch im Kindergartenjahr 2019/2020 erfolgen wird. Die
zusätzlichen Plätze wurden daher in die Bedarfsplanung aufgenommen. Nunmehr
wird die Kita spätestens zum 01.08.2020 eine zusätzliche Gruppe mit 20 Plätzen
für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (=Gruppenform III) eröffnen. Dazu werden
weitere Räumlichkeiten angemietet und während der Bauzeit des Anbaus für
Kita-Zecke genutzt. Dies hat auch den Vorteil, dass nun die Gruppenform I
flächenmäßig geräumiger ausgestattet werden kann. Da hierfür Mietkosten anfallen
werden, enthält der Zuschussantrag ebenfalls Finanzierungsanteile bezüglich
der Jahresmietpauschale und den Kindpauschalen.
Parallel dazu erfolgen Abstimmungsgespräche, mit dem Ziel, ein optimales
Gesamtraumkonzept für die Kita zu entwickeln. Nach derzeitigem Stand wird der
Kita-Ausbau ebenfalls als Investorenmodell erfolgen.
Problematisch ist die Gebäudebeschaffenheit der AWO Kita „Flohkiste“.
Hier ist es zu einer Grundabsenkung gekommen, in Folge dessen eines der
Kita-Gebäude erheblich beschädigt wurde. Derzeit werden wirtschaftlich tragbare
Lösungen erörtert. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kita in
andere Räume ausgegliedert werden muss, wird für die fünfgruppige Einrichtung
ebenfalls eine Jahresmietpauschale beantragt. Gegebenenfalls wird der nicht in
Anspruch genommene Mietzuschuss an das Land zurückerstattet.
Methler
Abgeschlossen werden konnte die Baumaßnahme bei der AWO Kita
„Brausepulver“, die nun in dem Neubau viergruppig betrieben wird.
Kontinuierlich konnte dadurch auch in dieser Kita die Anzahl der u3- und
ü3-Betreuungsplätze erhöht werden.
Zahlenmäßige
Entwicklung der Betreuungsplätze in Kitas
Kindergartenjahr |
u3-Plätze |
ü3-Plätze |
Gesamt |
KGJ
2018/2019 |
307 |
1052 |
1359 |
318 |
1057*1
|
1375 |
|
KGJ
2020/2021 |
326 |
1069 |
1395 |
*1 für das KGJ 2019/2020 wurden mit Stichtag 15.03.2019 insgesamt 1077
ü3-Plätze in die Jugendhilfeplanung aufgenommen. Darin enthalten waren 20
ü3-Plätze für eine neue geplante Gruppen, die letztlich im KGJ 2019/2020 nicht
umgesetzt werden konnte (siehe Ausbauplanungen Kita „Familienbande“).
Familienzentren
Zum Kindergartenjahr 2020/2021 erhalten die sieben als Familienzentren
zertifizierte Einrichtungen je einen Zuschuss in Höhe 20.000,00 €.
Integrative Betreuung
Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung
oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt
wie in den Vorjahren zunächst ausschließlich für die Kinder, bei denen dies
vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde. Für das
Kindergartenjahr 2020/2020 sind dies insgesamt 22 Kinder. Für die Kinder, die
darüber hinaus im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung
erhalten, werden die erhöhten Kindpauschalen zu den beiden feststehenden
Terminen zum 01.02.2021 und 31.11.2021 nachgemeldet.
Kindertagespflege
Der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege beträgt für jedes
Kind bis zum Schuleintritt gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz 1.109,00 € soweit
nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach § 38 KiBiz
(Kita-Kindpauschalen) gewährt wird. Die Planung sieht die Beantragung von
insgesamt 165 Tagespflegeplätzen (=182.985,00 €) im Kindergartenjahr 2020/2021
vor.
Fachberatung
Erstmals gewährt das Land einen Zuschuss zur Förderung der
qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Ziel ist gem. § 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der
Qualitätssicherung und –entwicklung in der Kindertagesbetreuung.
Hier ist kein separater Antrag erforderlich, sondern die Höhe ermittelt
sich aus den Daten des Zuschussantrages.
Der Landeszuschuss beträgt je Kita 1.000,00 €. Im Bereich der Kindertagespflege
wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl (=57)
zu je 500,00 € festgesetzt.
Landeszuschüsse
Zum Stichtag 15.03.2020 werden Landeszuschüsse wie folgt beantragt:
Kindpauschalen gem. § 38 Abs. 1 KiBiz:
6.219.930,46 €
Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 38 Abs. 4 KiBiz: 126.170,80 €
Zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz 140.000,00 €
Tagespflege gem. § 24 Abs. 1 u. 2 KiBiz 182.985,00 €
Landeszuschuss zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 u. 3 KiBiz
84.000,00 €
Landeszuschuss für plusKita-Einrichtungen gem. §§ 44,45 KiBiz 210.000,00 €
Landeszuschuss gesamt: 6.963.086,20 €