Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
027/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2020/2021 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Reform des Kinderbildungsgesetzes, die zum 01.08.2020 in Kraft treten wird, enthält eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen in Bezug auf die Finanzierung der Kindertagesein­richtungen und Kindertagespflege.

Neben einer betragsmäßigen Anhebung der Kindpauschalen und dem Zuschuss für Familien­zentren sind auch einige neue Zuschussarten eingeführt. Zu nennen ist beispielsweise der Lan­deszuschuss zur Qualifikation gem. § 46 KiBiz. Andere zweckgebundene Zuschüsse, wie z.B. die zusätzlichen u3-Pauschalen oder die Verfügungspauschale sind weggefallen. Zudem wurden die jeweiligen Trägersätze angepasst.

Grundlage für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen bilden die §§ 32 und 33 KiBiz. Demnach wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenfor­men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entschei­dung ergibt sich das zum 15.03.2020 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.

 

Bei einigen Kitas werden die Zuschüsse auf der Grundlage der Planungsgarantie nach § 41 KiBiz beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsäch­lichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

Es besteht vom Verein „Waldorfkindergarten Kamen e.V.“ weiterhin Interesse eine Kindertages­einrichtung in Kamen zu errichten. Der Vorstand befindet sich in Austausch mit dem Fachbereich 51.1, beispielsweise bezüglich der Empfehlungen zum Raumprogramm. Mit einer Eröffnung wird nicht vor dem Kindergartenjahr 2021/2022 gerechnet, so dass diese Kita mit den Betreuungs­plätzen nicht in die aktuelle Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

 

 

Kamen-Süd

Der Platzausbau in der Kath. Kita „St. Christophorus“ konnte im letzten Kindergartenjahr abge­schlossen werden. In zeitlichen Abschnitten wurden zwei zusätzliche Gruppe geschaffen; zuletzt eine Gruppe der Gruppenform II, die eine Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahre vorsieht.

Die Gruppenerweiterung in der Ev. Kita „Unter dem Regenbogen“ wird voraussichtlich zum Frühjahr 2021 realisiert. Zum 01.02.2020 hat die Einrichtung für die Übergangszeit den Betrieb in die dafür aufgestellten Container verlegt. Der Zugang zur Kita erfolgt über die Südkamener Straße. Nach Abriss des alten Kita-Gebäudes in der Fliednerstraße wird durch einen Investor an gleicher Stelle ein Neubau errichtet, der dann an den Träger der Kita vermietet wird. Deshalb berücksichtigt die Zuschussbe-antragung auch anteilig die höhere Jahresmietpauschale und die entsprechenden Kindpauschalen für die vierte Gruppe.

 

Mitte

Die Kita „Familienbande“ beantragte die Erweiterung der bestehenden Kita von zwei auf drei Gruppen. Zum Zeitpunkt der Zuschussbeantragung für das Kindergartenjahr 2019/2020 wurde auch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung erheblich von dem weiteren Verfahrensverlauf abhängig sein wird, jedoch wahrscheinlich noch im Kindergartenjahr 2019/2020 erfolgen wird. Die zusätzlichen Plätze wurden daher in die Bedarfsplanung aufgenommen. Nunmehr wird die Kita spätestens zum 01.08.2020 eine zusätzliche Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (=Gruppenform III) eröffnen. Dazu werden weitere Räumlichkeiten angemietet und wäh­rend der Bauzeit des Anbaus für Kita-Zecke genutzt. Dies hat auch den Vorteil, dass nun die Gruppenform I flächenmäßig geräumiger ausgestattet werden kann. Da hierfür Mietkosten an­fallen werden, enthält der Zuschuss­antrag ebenfalls Finanzierungsanteile bezüglich der Jah­resmietpauschale und den Kindpauschalen.

Parallel dazu erfolgen Abstimmungsgespräche, mit dem Ziel, ein optimales Gesamtraumkonzept für die Kita zu entwickeln. Nach derzeitigem Stand wird der Kita-Ausbau ebenfalls als Investo­renmodell erfolgen.

 

Problematisch ist die Gebäudebeschaffenheit der AWO Kita „Flohkiste“. Hier ist es zu einer Grundabsenkung gekommen, in Folge dessen eines der Kita-Gebäude erheblich beschädigt wurde. Derzeit werden wirtschaftlich tragbare Lösungen erörtert. Da nicht ausgeschlossen wer­den kann, dass die Kita in andere Räume ausgegliedert werden muss, wird für die fünfgruppige Einrichtung ebenfalls eine Jahresmietpauschale beantragt. Gegebenenfalls wird der nicht in Anspruch genommene Mietzuschuss an das Land zurückerstattet.

 

Methler

Abgeschlossen werden konnte die Baumaßnahme bei der AWO Kita „Brausepulver“, die nun in dem Neubau viergruppig betrieben wird. Kontinuierlich konnte dadurch auch in dieser Kita die Anzahl der u3- und ü3-Betreuungsplätze erhöht werden.

 

 

Zahlenmäßige Entwicklung der Betreuungsplätze in Kitas

Kindergartenjahr

u3-Plätze

ü3-Plätze

Gesamt

KGJ 2018/2019

307

1052

1359

KGJ 2019/2020

318

1057*1

1375

KGJ 2020/2021

326

1069

1395

*1 für das KGJ 2019/2020 wurden mit Stichtag 15.03.2019 insgesamt 1077 ü3-Plätze in die Ju­gendhilfeplanung aufgenommen. Darin enthalten waren 20 ü3-Plätze für eine neue geplante Gruppen, die letztlich im KGJ 2019/2020 nicht umgesetzt werden konnte (siehe Ausbauplanun­gen Kita „Familienbande“).

 

Familienzentren

Zum Kindergartenjahr 2020/2021 erhalten die sieben als Familienzentren zertifizierte Einrich­tungen je einen Zuschuss in Höhe 20.000,00 €.

 

 

Integrative Betreuung

Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt wie in den Vorjahren zunächst aus­schließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde. Für das Kindergartenjahr 2020/2020 sind dies insgesamt 22 Kinder. Für die Kinder, die darüber hinaus im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten, werden die erhöhten Kindpauschalen zu den beiden feststehenden Terminen zum 01.02.2021 und 31.11.2021 nachgemeldet.

 

Kindertagespflege

Der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege beträgt für jedes Kind bis zum Schuleintritt gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz 1.109,00 € soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszu­schuss nach § 38 KiBiz (Kita-Kindpauschalen) gewährt wird. Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 165 Tagespflegeplätzen (=182.985,00 €) im Kindergartenjahr 2020/2021 vor.

 

Fachberatung

Erstmals gewährt das Land einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Ziel ist gem. § 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und –entwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Hier ist kein separater Antrag erforderlich, sondern die Höhe ermittelt sich aus den Daten des  Zuschussantrages. Der Landeszuschuss beträgt je Kita 1.000,00 €. Im Bereich der Kindertages­pflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl (=57) zu je 500,00 € festgesetzt.

 

Landeszuschüsse

Zum Stichtag 15.03.2020 werden Landeszuschüsse wie folgt beantragt:

 

Kindpauschalen gem. § 38 Abs. 1 KiBiz:                                                 6.219.930,46

Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 38 Abs. 4 KiBiz:                           126.170,80 €

Zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz                                 140.000,00 €

Tagespflege gem. § 24 Abs. 1 u. 2 KiBiz                                                  182.985,00 €

Landeszuschuss zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 u. 3 KiBiz                84.000,00 €

Landeszuschuss für plusKita-Einrichtungen gem. §§ 44,45 KiBiz            210.000,00 €

 

Landeszuschuss gesamt:                                                                       6.963.086,20 €