Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten
Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen zum Kindergartenjahr
2020/2021 für die Dauer von fünf Kindergartenjahren nach § 44 in Verbindung mit
§ 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 44 in Verbindung mit § 45 KiBiz in der ab 01.08.2020 gültigen
Fassung sind plusKITAS Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern
mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem
Förderbedarf.
Eine plusKITA hat beispielsweise in besonderer Weise die Aufgabe, bei
der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die
alltagskulturellen Perspektiven zu berücksichtigen und sich an den
lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familie zu orientieren. Zudem ist
die Stärkung der Bildungschancen und die Förderung der Nachhaltigkeit durch
Einbeziehung der Eltern ein wichtiges Ziel. Sie ist selbstverständlich
verpflichtend auch Teil von lokalen Netzwerkstrukturen und übernimmt im
besonderen Maße die Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen
Sprachförderung.
Hierfür stellt das Land für den Jugendamtsbezirk Kamen für das
Kindergartenjahr 2020/2021 einen Zuschuss in Höhe von 210.000,00 € zur
Verfügung. In den Folgejahren erhöht sich jährlich der Betrag um die
Anpassungsrate. Voraussetzungen sind, dass den plusKITA-Einrichtungen jeweils
Zuschüsse in Höhe von mindestens 30.000,00 € für pädagogisches Personal
weitergeleitet werden und diese zudem in die örtliche Jugendhilfeplanung
aufgenommen werden.
Zur Ermittlung, welche Kita die Voraussetzungen erfüllt, wurden
einrichtungsbezogen objektive Kriterien des vorangegangenen Kalenderjahres
ausgewertet und zwar die Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig eine
nicht deutsche Sprache gesprochen wird und Auswertungen mit Bezug zum
Elterneinkommen. Dabei wurden die Einzelergebnisse zu gleichen Teilen
gewichtet und letztlich ein Mittelwert errechnet.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass 6
der 19 Kitas Werte erreichen, die deutlich und mit Abstand zu den übrigen Kitas
auf einen ausgeprägten Förder- und Unterstützungsbedarf hindeuten. Die Höhe des
Landeszuschusses ermöglicht eine Verteilung über den Basisbetrag hinaus. Daher
könnten die 3 Kitas, mit dem höchsten Unterstützungsbedarf, insbesondere mit
sprachlichem Förderbedarf, finanziell üppiger ausgestattet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen
als plusKITAS in die örtliche Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die
zweckgebundenen Zuschüssen – vorbehaltlich der Gewährung durch das Land- für
die Dauer von fünf Kindergartenjahren; hier: bis zum Ablauf des Kindergartenjahres
2024/2025, in der bezifferten Höhe festzusetzen. Für die Folgejahre erfolgt
dann auf der Grundlage der Veröffentlichung durch die Oberste Landesjugendbehörde
eine kontinuierliche betragsmäßige Anpassung der Zuschusshöhe.
Aufnahme folgender
Einrichtungen als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung
plusKITA |
Adresse |
Zuschusshöhe im Basisjahr |
|
AWO Flohkiste |
Schwesterngang 8a, 59174 Kamen |
40.000,00 € |
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AWO Atlantis |
Ludwig-Schröder-St. 20, 59174 Kamen |
40.000,00 € |
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AWO Spurensucher |
Lintgehrstr. 37a, 59174 Kamen |
40.000,00 € |
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AWO Sternstunde |
Hammer Str. 1, 59174 Kamen |
30.000,00 € |
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Ev. Kita Kämerstr. |
Kämerstr. 36, 59174 Kamen |
30.000,00 € |
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Kath. Heilige Familie |
Bollwerk 1, 59174 Kamen |
|
30.000,00 € |