Betreff
Aufnahme von Kindertageseinrichtungen als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung
Vorlage
026/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 für die Dauer von fünf Kindergartenjahren nach § 44 in Verbindung mit § 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 44 in Verbindung mit § 45 KiBiz in der ab 01.08.2020 gültigen Fassung sind plusKITAS Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, ins­be­sondere mit sprachlichem Förderbedarf.

Eine plusKITA hat beispielsweise in besonderer Weise die Aufgabe, bei der individuellen För­derung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturellen Perspektiven zu berück­sichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familie zu orientieren. Zudem ist die Stärkung der Bildungschancen und die Förderung der Nachhaltigkeit durch Einbe­ziehung der Eltern ein wichtiges Ziel. Sie ist selbstverständlich verpflichtend auch Teil von lokalen Netzwerkstrukturen und übernimmt im besonderen Maße die Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung.

 

Hierfür stellt das Land für den Jugendamtsbezirk Kamen für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen Zuschuss in Höhe von 210.000,00 € zur Verfügung. In den Folgejahren erhöht sich jährlich der Betrag um die Anpassungsrate. Voraussetzungen sind, dass den plusKITA-Einrichtungen jeweils Zuschüsse in Höhe von mindestens 30.000,00 € für pädago­gisches Personal weiterge­leitet werden und diese zudem in die örtliche Jugendhilfe­planung aufgenommen werden.

Zur Ermittlung, welche Kita die Voraussetzungen erfüllt, wurden einrichtungsbezogen objektive Kriterien des vorangegangenen Kalenderjahres ausgewertet und zwar die Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig eine nicht deutsche Sprache gesprochen wird und Auswertungen mit Bezug zum Elterneinkommen. Dabei wurden die Einzelergeb­nisse zu gleichen Teilen gewichtet und letztlich ein Mittelwert errechnet.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass 6 der 19 Kitas Werte erreichen, die deutlich und mit Abstand zu den übrigen Kitas auf einen ausgeprägten Förder- und Unterstützungsbedarf hin­deuten. Die Höhe des Landeszuschusses ermöglicht eine Verteilung über den Basisbetrag hinaus. Daher könnten die 3 Kitas, mit dem höchsten Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, finanziell üppiger ausgestattet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen als plusKITAS in die örtliche Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die zweckgebundenen Zuschüssen – vorbe­haltlich der Gewährung durch das Land- für die Dauer von fünf Kindergartenjahren; hier: bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2024/2025, in der bezifferten Höhe festzusetzen. Für die Folge­jahre erfolgt dann auf der Grundlage der Veröffentlichung durch die Oberste Landesjugend­­behörde eine kontinuierliche betragsmäßige Anpassung der Zuschusshöhe.

 

Aufnahme folgender Einrichtungen als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung

plusKITA

Adresse

Zuschusshöhe im Basisjahr

AWO Flohkiste

Schwesterngang 8a, 59174 Kamen

              40.000,00 €

AWO Atlantis

Ludwig-Schröder-St. 20, 59174 Kamen

              40.000,00 €

AWO Spurensucher

Lintgehrstr. 37a, 59174 Kamen

              40.000,00 €

AWO Sternstunde

Hammer Str. 1, 59174 Kamen

              30.000,00 €

Ev. Kita Kämerstr.

Kämerstr. 36, 59174 Kamen

              30.000,00 €

Kath. Heilige Familie

Bollwerk 1, 59174 Kamen

 

    30.000,00 €