Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen nimmt die vorgelegte 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
des Kreises Unna zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung
wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 12 RettG
NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ihre Rettungsdienstbedarfspläne
kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben. Der Bedarfsplan legt die Zahl und die Standorte der
Rettungswachen fest, definiert Qualitätsanforderungen und die Zahl und Art der
erforderlichen Rettungsfahrzeuge.
Die 4. Fortschreibung des Plans des Kreises
Unna liegt der Stadt Kamen vor. Die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen sind im
Verbund Träger ihrer Rettungswachen und führen dies als Pflichtaufgabe zur
Erfüllung nach Weisung durch.
Der vorgelegte Entwurf der 4. Fortschreibung
führt im Ergebnis zu der Verlegung eines Fahrzeuges von der Rettungswache
Bergkamen zu einem neu zu errichtenden Standort in Bergkamen-Rünthe, einer neu
zu errichtenden Rettungswache in Bergkamen-Oberaden inklusive neu zu installierenden
Rettungswagen an diesem Standort und einer Umwidmung und Aufteilung des
bisherigen MZF Kamen-Mitte in ein RTW in Bönen und eines in Kamen-Mitte für
jeweils 84 Wochenstunden. Die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen stimmen
dem Entwurf zu und bitten die Stadt Kamen eine entsprechende Stellungnahme
abzugeben. Der Entwurf basiert auf einer gutachterlichen Expertise und der
Analyse des Einsatzaufkommens in 2018.
1.
Notfallrettung / Krankentransport
1.1 Notärztliche Versorgung (NEF)
Die 5 Notarztstandorte (Kamen, Unna, Lünen,
Schwerte, Werne) bleiben unverändert.
Die Auswertung der NEF-Standorte zeigt an
den Standorten Lünen und Kamen eine zu hohe Auslastung der NEFs. Ursächlich
hierfür ist die große Nachfrage an rettungsdienstlicher Versorgung mit einem
Notarzt. Im Bewertungszeitraum sind in Lünen 3.319 Notarzteinsätze erforderlich
gewesen. Aufgrund der räumlichen Nähe des NEF Kamen ist dieser häufig in Lünen
eingesetzt worden. Dies führte zu einer zu hohen Auslastung bei den
NEF-Standorten. Zur Entlastung des hoch frequentierten Notarzteinsatzfahrzeuges
im Rettungswachbereich Lünen ist ein zweites Notarzteinsatzfahrzeug mit
insgesamt 84 Wochenstunden in Dienst zu stellen. Hierdurch soll auch das NEF
Kamen entlastet werden.
1.2 Notfallrettungsmittel (RTW)
Nach einer Analyse der planerischen
Abdeckung aller Standorte der Rettungswache im Stadtgebiet Kamen wird das
städtisch zu versorgende Gebiet zu 93 % abgedeckt. Das ländlich zu versorgende
Gebiet wird zu 99,98 % abgedeckt.
Die Schnittmenge zwischen den Rettungswachen
liegt bei 40,22 % - gemessen an der Gesamtfläche. Somit bestehen zwischen den
Rettungswachen optimale Ergänzungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung ist daher
nicht vorgesehen.
Die Ausführung des Rettungsdienstes in der
Stadt Bergkamen und Gemeinde Bönen erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen der
Stadt Bergkamen, der Gemeinde Bönen und der Stadt Kamen, durch die Feuerwehr
mit hauptamtlichen Kräften der Stadt Kamen.
Nach einer Analyse der planerischen
Abdeckung der Rettungswache in Bergkamen wurde festgestellt, dass der
derzeitige Standort das städtisch zu versorgende Gebiet nur zu 60 % abdeckt.
Das ländlich zu versorgende Gebiet wird zu 96,19 % abgedeckt. Als defizitäres
Gebiet wurden die OT Rünthe und Oberaden ermittelt. Aus diesem Grund muss in
beiden Ortsteilen jeweils eine Rettungswache entstehen. Im OT Rünthe wird eine
Rettungswache im Bereich der Industriestraße entstehen. Im OT Oberaden wird das
Feuerwehrgerätehaus neu gebaut, welches in Zukunft als Feuer- und Rettungswache
fungieren soll.
Für die neu zu errichtende Rettungswache
Bergkamen-Oberaden ist für die Zeit von Montag bis Sontag ein RTW mit insgesamt
168 Wochenstunden vorzusehen.
Der neue
Rettungswachenstandort in Bergkamen-Oberaden ist zunächst als Interimswache zu
errichten, sofern der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bergkamen-Oberaden,
das künftig auch als Rettungswache genutzt werden soll, nicht zeitnah
realisiert werden kann.
An dem aktuellen Standort in Bönen sind
keine Kapazitäten für einen zweiten RTW vorhanden. Aus diesem Grund muss die
Rettungswache in absehbarer Zeit erweitert werden, um die notwendigen
Kapazitäten für zwei Rettungswagen zu haben.
Nach einer Analyse der planerischen
Abdeckung des Standortes der Rettungswache wird das städtisch zu versorgende
Gebiet zu 97,58 % abgedeckt. Das ländlich zu versorgende Gebiet wird zu 99,68 %
abgedeckt. Somit ist der Standort optimal geeignet, das zu versorgende Gebiet
innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen.
1.3 Notfallrettungs- und
Krankentransportmittel (MZF)
Die vorhandenen Rettungsmittel im Bereich
der Notfallrettung sollen durch eine grundsätzliche Systemtrennung des
Krankentransports von der Notfallrettung zeitnah entlastet werden. Hierzu sind
die vorhandenen Mehrzweckfahrzeuge (MZF) in Rettungswagen (RTW) umzuwidmen.
Mit dem Vollzug der Systemtrennung
Krankentransport – Notfallrettung sind die nachfolgenden RTW im
Rettungsdienstbereich Kamen, die bisher als MZF betrieben worden sind, zur
Verbesserung der Hilfsfristen in der Notfallrettung vorzuhalten.
Umwidmung des MZF Kamen-Mitte mit 168
Wochenstunden und Aufteilung auf zwei Fahrzeuge in ein RTW Bönen 2 von Montag
bis Sonntag mit insgesamt 84 Wochenstunden, sowie ein RTW Kamen-Mitte 2 von
Montag bis Sonntag mit insgesamt 84 Wochenstunden.
Zusätzlich erfolgt eine Umwidmung des MZF
Bergkamen in ein RTW Bergkamen-Rünthe von Montag bis Sonntag mit insgesamt 168
Wochenstunden.
2.
Personelle Auswirkungen
Für den zusätzlichen RTW der neuen
„Rettungswache Bergkamen Oberaden“ mit 168 RMW werden 11 Stellen benötigt.
3.
Investitionen
3.1 Bauliche Investitionen und Grundstücke
Die Rettungswache in Kamen-Mitte soll durch
einen Neubau am gleichen Standort ergänzt werden, um den Standort als
Hauptwache im Rettungswachbereich zu stärken.
Der derzeitige Interims-Standort
Kamen-Hemsack soll durch eine feste Rettungswache im gleichen Einzugsbereich
ersetzt werde. Zurzeit befindet sich die Stadt auf der Suche nach einem
entsprechenden Grundstück.
Für die Errichtung der neu zu errichtenden
Rettungswachen in Bergkamen Oberaden und Rünthe sind geeignete Flächen zu
suchen und bereitzustellen. Dies hat in Verantwortung der Stadt Bergkamen zu
erfolgen.
Für die Bereitstellung eines zweiten
Rettungswagens am Standort Bönen ist eine bauliche Erweiterung des Standortes
Bönen vorgesehen, um die notwendigen Kapazitäten vorhalten zu können. Die
notwendigen baulichen Maßnahmen sind durch die Stadt Bönen umzusetzen.
3.2 Fahrzeuge
Gemäß NKF beträgt die Abschreibungsdauer von
RTW/MZF und KTW sechs Jahre, für NEF fünf Jahre. Die Abschreibungsdauer der
zugehörigen medizinischen Geräte ist an die Fahrzeugabschreibung anzupassen.
Eine max. Fahrleistung von 200.000 km soll
nicht überschritten werden.
Es wird zudem angestrebt, künftige
Fahrzeugbeschaffungen (inkl. der med.-technischen Ausstattung) einheitlich für
den RDB Kreis Unna vorzunehmen.
Ein RTW für die neue Rettungswache in
Bergkamen muss beschafft werden.
4.
Aus- und Weiterbildung von NotfallsanitäterInnen
Gemäß dem § 4 Abs. 7 RettG NRW wird ab dem
01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch den Notfallsanitäter in
Nordrhein Westfalen ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Rettungswagen und
Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter zu besetzen.
Um die vorhandenen Rettungsmittel nach der
4.Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahr 2027 entsprechend
besetzen zu können sind für den Rettungswachenbereich Kamen 54 Notfallsanitäter
und 21 Rettungssanitäter notwendig. Um dies gewährleisten zu können ist eine
Weiterqualifizierung der erfahrenen Rettungsassistenten durch Ablegen der
Ergänzungsprüfung vorgesehen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist zunächst
gesetzlich bis zum 31.12.2023 begrenzt. Zusätzlich ist die Qualifizierung neuer
Mitarbeiter durch die Vollausbildung zum Notfallsanitäter notwendig. Für den
Bereich Kamen sind hierfür jährlich drei Ausbildungsplätze vorgesehen. Hierfür
sind nach den Planungen zwei Praxisanleiter notwendig.
Zur Finanzierung wird darauf verwiesen, dass
das Rettungsdienstsystem entgeltfinanziert ist.
Der Rat wird um Beratung und
Beschlussfassung gebeten.