Betreff
4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Unna
Vorlage
023/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die vorgelegte 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfs­planes des Kreises Unna zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 12 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ihre Rettungsdienstbedarfspläne kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Bedarfsplan legt die Zahl und die Standorte der Rettungswachen fest, definiert Qualitätsanforderungen und die Zahl und Art der erforderlichen Rettungsfahrzeuge.

Die 4. Fortschreibung des Plans des Kreises Unna liegt der Stadt Kamen vor. Die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen sind im Verbund Träger ihrer Rettungswachen und führen dies als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch.

Der vorgelegte Entwurf der 4. Fortschreibung führt im Ergebnis zu der Verlegung eines Fahrzeuges von der Rettungswache Bergkamen zu einem neu zu errichtenden Standort in Bergkamen-Rünthe, einer neu zu errichtenden Rettungswache in Bergkamen-Oberaden inklusive neu zu installierenden Rettungswagen an diesem Standort und einer Umwidmung und Aufteilung des bisherigen MZF Kamen-Mitte in ein RTW in Bönen und eines in Kamen-Mitte für jeweils 84 Wochenstunden. Die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen stimmen dem Entwurf zu und bitten die Stadt Kamen eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf basiert auf einer gutachterlichen Expertise und der Analyse des Einsatzaufkommens in 2018.

1. Notfallrettung / Krankentransport

1.1 Notärztliche Versorgung (NEF)

Die 5 Notarztstandorte (Kamen, Unna, Lünen, Schwerte, Werne) bleiben unverändert.

Die Auswertung der NEF-Standorte zeigt an den Standorten Lünen und Kamen eine zu hohe Auslastung der NEFs. Ursächlich hierfür ist die große Nachfrage an rettungsdienstlicher Versorgung mit einem Notarzt. Im Bewertungszeitraum sind in Lünen 3.319 Notarzteinsätze erforderlich gewesen. Aufgrund der räumlichen Nähe des NEF Kamen ist dieser häufig in Lünen eingesetzt worden. Dies führte zu einer zu hohen Auslastung bei den NEF-Standorten. Zur Entlastung des hoch frequentierten Notarzteinsatzfahrzeuges im Rettungswachbereich Lünen ist ein zweites Notarzteinsatzfahrzeug mit insgesamt 84 Wochenstunden in Dienst zu stellen. Hierdurch soll auch das NEF Kamen entlastet werden.

1.2 Notfallrettungsmittel (RTW)

Nach einer Analyse der planerischen Abdeckung aller Standorte der Rettungswache im Stadtgebiet Kamen wird das städtisch zu versorgende Gebiet zu 93 % abgedeckt. Das ländlich zu versorgende Gebiet wird zu 99,98 % abgedeckt.

Die Schnittmenge zwischen den Rettungswachen liegt bei 40,22 % - gemessen an der Gesamtfläche. Somit bestehen zwischen den Rettungswachen optimale Ergänzungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung ist daher nicht vorgesehen.

 

Die Ausführung des Rettungsdienstes in der Stadt Bergkamen und Gemeinde Bönen erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen, der Gemeinde Bönen und der Stadt Kamen, durch die Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften der Stadt Kamen.

 

Nach einer Analyse der planerischen Abdeckung der Rettungswache in Bergkamen wurde festgestellt, dass der derzeitige Standort das städtisch zu versorgende Gebiet nur zu 60 % abdeckt. Das ländlich zu versorgende Gebiet wird zu 96,19 % abgedeckt. Als defizitäres Gebiet wurden die OT Rünthe und Oberaden ermittelt. Aus diesem Grund muss in beiden Ortsteilen jeweils eine Rettungswache entstehen. Im OT Rünthe wird eine Rettungswache im Bereich der Industriestraße entstehen. Im OT Oberaden wird das Feuerwehrgerätehaus neu gebaut, welches in Zukunft als Feuer- und Rettungswache fungieren soll.

Für die neu zu errichtende Rettungswache Bergkamen-Oberaden ist für die Zeit von Montag bis Sontag ein RTW mit insgesamt 168 Wochenstunden vorzusehen.

Der neue Rettungswachenstandort in Bergkamen-Oberaden ist zunächst als Interimswache zu errichten, sofern der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bergkamen-Oberaden, das künftig auch als Rettungswache genutzt werden soll, nicht zeitnah realisiert werden kann.

 

An dem aktuellen Standort in Bönen sind keine Kapazitäten für einen zweiten RTW vorhanden. Aus diesem Grund muss die Rettungswache in absehbarer Zeit erweitert werden, um die notwendigen Kapazitäten für zwei Rettungswagen zu haben.

Nach einer Analyse der planerischen Abdeckung des Standortes der Rettungswache wird das städtisch zu versorgende Gebiet zu 97,58 % abgedeckt. Das ländlich zu versorgende Gebiet wird zu 99,68 % abgedeckt. Somit ist der Standort optimal geeignet, das zu versorgende Gebiet innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen.

1.3 Notfallrettungs- und Krankentransportmittel (MZF)

Die vorhandenen Rettungsmittel im Bereich der Notfallrettung sollen durch eine grundsätzliche Systemtrennung des Krankentransports von der Notfallrettung zeitnah entlastet werden. Hierzu sind die vorhandenen Mehrzweckfahrzeuge (MZF) in Rettungswagen (RTW) umzuwidmen.

 

 

Mit dem Vollzug der Systemtrennung Krankentransport – Notfallrettung sind die nachfolgenden RTW im Rettungsdienstbereich Kamen, die bisher als MZF betrieben worden sind, zur Verbesserung der Hilfsfristen in der Notfallrettung vorzuhalten.

Umwidmung des MZF Kamen-Mitte mit 168 Wochenstunden und Aufteilung auf zwei Fahrzeuge in ein RTW Bönen 2 von Montag bis Sonntag mit insgesamt 84 Wochenstunden, sowie ein RTW Kamen-Mitte 2 von Montag bis Sonntag mit insgesamt 84 Wochenstunden.

 

Zusätzlich erfolgt eine Umwidmung des MZF Bergkamen in ein RTW Bergkamen-Rünthe von Montag bis Sonntag mit insgesamt 168 Wochenstunden.

 

2. Personelle Auswirkungen

Für den zusätzlichen RTW der neuen „Rettungswache Bergkamen Oberaden“ mit 168 RMW werden 11 Stellen benötigt.

3. Investitionen

3.1 Bauliche Investitionen und Grundstücke

Die Rettungswache in Kamen-Mitte soll durch einen Neubau am gleichen Standort ergänzt werden, um den Standort als Hauptwache im Rettungswachbereich zu stärken.

Der derzeitige Interims-Standort Kamen-Hemsack soll durch eine feste Rettungswache im gleichen Einzugsbereich ersetzt werde. Zurzeit befindet sich die Stadt auf der Suche nach einem entsprechenden Grundstück. 

Für die Errichtung der neu zu errichtenden Rettungswachen in Bergkamen Oberaden und Rünthe sind geeignete Flächen zu suchen und bereitzustellen. Dies hat in Verantwortung der Stadt Bergkamen zu erfolgen.

Für die Bereitstellung eines zweiten Rettungswagens am Standort Bönen ist eine bauliche Erweiterung des Standortes Bönen vorgesehen, um die notwendigen Kapazitäten vorhalten zu können. Die notwendigen baulichen Maßnahmen sind durch die Stadt Bönen umzusetzen.

3.2 Fahrzeuge

Gemäß NKF beträgt die Abschreibungsdauer von RTW/MZF und KTW sechs Jahre, für NEF fünf Jahre. Die Abschreibungsdauer der zugehörigen medizinischen Geräte ist an die Fahrzeugabschreibung anzupassen.

Eine max. Fahrleistung von 200.000 km soll nicht überschritten werden.

Es wird zudem angestrebt, künftige Fahrzeugbeschaffungen (inkl. der med.-technischen Ausstattung) einheitlich für den RDB Kreis Unna vorzunehmen.

Ein RTW für die neue Rettungswache in Bergkamen muss beschafft werden.

4. Aus- und Weiterbildung von NotfallsanitäterInnen

Gemäß dem § 4 Abs. 7 RettG NRW wird ab dem 01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch den Notfallsanitäter in Nordrhein Westfalen ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Rettungswagen und Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter zu besetzen.

Um die vorhandenen Rettungsmittel nach der 4.Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahr 2027 entsprechend besetzen zu können sind für den Rettungswachenbereich Kamen 54 Notfallsanitäter und 21 Rettungssanitäter notwendig. Um dies gewährleisten zu können ist eine Weiterqualifizierung der erfahrenen Rettungsassistenten durch Ablegen der Ergänzungsprüfung vorgesehen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist zunächst gesetzlich bis zum 31.12.2023 begrenzt. Zusätzlich ist die Qualifizierung neuer Mitarbeiter durch die Vollausbildung zum Notfallsanitäter notwendig. Für den Bereich Kamen sind hierfür jährlich drei Ausbildungsplätze vorgesehen. Hierfür sind nach den Planungen zwei Praxisanleiter notwendig.

 

Zur Finanzierung wird darauf verwiesen, dass das Rettungsdienstsystem entgeltfinanziert ist.

Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.