Betreff
Gegen die Öffnung des Betriebsweges entlang des Mühlbaches und für eine Fahrradstraße Südfeld
hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
014/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung gegen die Öffnung des Betriebsweges am Heerener Mühlbach zur öffentlichen Nutzung wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrs­ausschuss sowie an den Umwelt- und Klimaschutzausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Antragsteller beantragen den Betriebsweg am Heerener Mühlbach zur öffentlichen Nutzung nicht zu öffnen und auszubauen. Weitere 106 Bürgerinnen und Bürger habe die Bürgeranregung unterschrieben. Weiter regen sie an, aus dem Südfeld eine Fahrradstraße zu machen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauf­tragen.

 

Aus diesem Grund wird die Anregung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss sowie an den Umwelt- und Klimaschutzausschuss verwie­sen.