Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen Sanierungsgebiet (SG) Innenstadt V
hier: Beschluss zur Aufnahme des Projektes „Errichtung eines Kombibades am Standort des Freibades Kamen-Mitte als Ersatzangebot für die bestehenden Bäder“
Vorlage
007/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, das integrierte Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass die Maßnahme Errichtung eines Kombibades am Standort des Freibades Kamen-Mitte als Ersatzangebot für die bestehenden Bäder“ in das Konzept aufge­nommen wird.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 26.09.2019 die Errichtung eines Kamener Kombibades u. a. unter der Prämisse einer Landesförderung beschlossen. Die Beantragung von Fördermitteln stellt damit eine wesentliche Voraussetzung für die Projektumsetzung und dessen Finanzierung dar.

 

Detaillierte Informationen zur geplanten Maßnahme sind dem Projektsteckbrief zu entnehmen (s. Anlage).

 

Zwingende Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel durch die Stadt Kamen sind die Herstellung eines Gebietsbezuges sowie die Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V.

 

Der Gebietsbezug zum SG Innenstadt V ist mit dem Beschluss über die Erweiterung des Sanierungsgebietes (Vorlage Nr.006/2020) hergestellt.

Durch den o.g. Beschlussvorschlag wird die Maßnahme in das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V aufgenommen.

 

Die Bürgermeisterin wird nach den Beschlussfassungen entsprechende Anträge (Zuwendungs­antrag, Antrag auf Erweiterung des Gesamttestats und Erhöhung des Fördervolumens) zum Städtebauförderprogramm 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

 

Die Aufgaben der Daseinsvorsorge für den Bereich der öffentlichen Schwimmbäder wurden durch die Gesellschafter (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen und Stadt Bergkamen) an die Gemeinschafts­stadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen übertragen. Die GSW baut und unterhält die öffentlichen Schwimmbäder in Kamen, Bergkamen und Bönen.

 

Die Beantragung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderprogramm 2021 erfolgt durch die Stadt Kamen. Der Fördersatz liegt derzeit bei 80 %. Im Falle einer Bewilligung von Fördermitteln des Landes aus dem Städtebauförderprogramm ist von der Stadt Kamen mindestens ein Eigen­anteil in Höhe von 10 % aufzubringen. Die Stadt Kamen würde die Zuweisungen an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen weiterleiten.


 

 

 

Bezeichnung der Maßnahme

Neubau eines Kombibades am Standort des Freibades

Kamen-Mitte als Ersatzangebot für die bestehenden Bäder

Maßnahmenbeschreibung

 

Ausgangslage

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen betreibt im Auftrag der drei beteiligten Kommunen die kommunalen Bäder.

 

In Kamen sind dieses die Bäderstandorte:

 

  • Hallenbad Kamen-Mitte, Gutenbergstr. 2 – Baujahr 1975
  • Freibad Kamen-Mitte, Am Schwimmbad 8 – Baujahr 1980/81
  • Kleinschwimmhalle Heeren-Werve, Pröbstingstr. 15 – Baujahr 1967
  • Hallenbad Kamen-Methler, Germaniastr. 45 – Baujahr 1976

Ausgelöst durch ein Gutachten zum Sanierungsbedarf der Bäderlandschaft in 2014 wurden Gutachten zur Neukonzeption der Bäderlandschaft seitens der GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH in Auftrag gegeben. Nach politischer Diskussion unter Beteiligung der Schulen und der wassersporttreibenden Kamener Vereine beauftragte der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 04.07.2017 die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH einen Planungsentwurf für die Variante eines Kombibades am Standort des bisherigen Freibades in Auftrag zu geben.

In einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Schul- und Sportausschusses am 06.11.2018 wurden die Ergebnisse des Planungsentwurfes detailliert vorgestellt. Für das weitere Ent­scheidungsverfahren wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die Kosten für eine Sanierung der vorhandenen Bäder, differenziert nach den einzelnen Standorten, insbesondere unter Berücksichtigung der Bau­kostensteigerung zu aktualisieren sowie die Finanzierungsmöglichkeiten für die Varianten Neubau und Sanierung zu erarbeiten und zu vergleichen.

Im weiteren Beratungsprozess wurden auch die Bürgerinnen und Bürger in einer Einwohnerversammlung gemäß § 23 der Gemeindeordnung i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Kamen am 13.05.2019 um­fassend informiert und die Möglichkeit zu Äußerung und Erörterung gegeben.

Das Sanierungs- und Bestandsbewertungsgutachten der Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH vom 19.02.2019 legt eine Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Bestandsbäder nach aktuellem Stand mit einer Kostenprognose auf aktuellem Preisniveau dar.

Aufgrund des im Gutachten festgestellten notwendigen Sanierungsaufwandes aller Bäder im Stadtgebiet Kamen, ergibt sich die Situation, dass eine Sanierung aller Bäder gegenüber einem ersetzenden Neubau einen höheren Finanzierungsaufwand verursacht.


 

In der Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass sich das im Ortsteil Kamen-Methler gelegene Hallenbad im Eigentum des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen e.V. befindet und der Verband beabsichtigt, das Gebäude bzw. Grundstück in eine andere Nutzung zu überführen, so dass dieser Badstandort nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Der zwischen dem Verband und der GSW bestehende Vertrag läuft zum 31.12.2022 aus.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Bau des Kombibades unter der Prämisse einer Förderung durch das Land NRW bzw. der abschließenden Klärung der Finanzierung der Maßnahme beschlossen.

 

Zur Erfüllung der Voraussetzung für eine Förderung des Kombibades im Rahmen des Städtebauförderprogramms ist es erforderlich, das Sanierungsgebiet Kamen Innenstadt V zu erweitern und die Maßnahme ins Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V aufzunehmen.

 

 

Örtliche Lage

 

Der Neubau des Kombibades soll im Bereich des vorhandenen Freibades errichtet werden. Der Standort, Am Schwimmbad 8, 59174 Kamen, liegt an zentraler Stelle im Stadtgebiet und ist fußläufig in nur wenigen Minuten vom Stadtkern zu erreichen. Gute Verkehrsanbindungen durch den nahe gelegenen Zentralen Omnibusbahnhof und den Bahnhof sind gewährleistet. Durch diese Standortvorteile ist die Lage für alle Nutzergruppen - vor allem für Familien, Behinderte und ältere Menschen - attraktiv.

 

Das Grundstück grenzt im Nordwesten und im Südosten an Wohnbebauungen mit ein- bis zweigeschossigen Gebäuden. Nordöstlich des Freibades befindet sich die Koppelteichsporthalle. Im Süden befinden sich das Zentrum des Westfälischen Tennisverbandes sowie  eine vereinsbetriebene Tennis­anlage. Westlich befindet sich ein Blockheizkraftwerk der GSW.  Im Südwesten grenzen Gewerbeflächen an das Grundstück und im Westen gibt es eine bewaldete Fläche, die in eine geplante Wohnbebauung integriert wird. Bis auf die nordwestliche Grundstücksseite ist das Freibadgelände durch dichte Baumreihen gefasst.

 

Auf der Fläche des neuen Bades befinden sich zurzeit das Freibadumkleidegebäude mit Technikkeller, ein ehemaliges Hotel, ein Aufwärmbecken und ein Multifunktionsbecken mit Sprungbereich. Bevor der Neubau des Kombibades startet, werden diese Einrichtungen zurückgebaut. Das bestehende Sportbecken soll erhalten bleiben und saniert werden. Es wird Bestandteil des Kombibades.

 

Objektbeschreibung

 

Das Kombibad soll zukünftig alle Angebote der kamener wassersporttreibenden Vereine, den gesamten Schulsport der 6 Grundschulen, der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums aufnehmen und ein attraktives Angebot für den öffentlichen Badebetrieb bieten.

 

Um einerseits eine gute Einbindung in die Landschaft zu erreichen, und damit kein zu wuchtiges Er­scheinungsbild zu erzeugen und um andererseits die Signifikanz des Gebäudes nicht unter zu bewerten, wurde eine Kombination aus mehrfach gestaffelten, maßstäblich gebrochenen Baukörpern gewählt.

 

Großzügige Glasflächen in der Sportbeckenhalle schaffen wichtige Sichtbeziehungen zum Freibad und sorgen für natürlichen Lichteinfall. Bodenbündige zu öffnende Fenster erlauben in Zukunft an sommerlichen Tagen einen fließenden Übergang zwischen Hallen- und Freibad. Zur Reduzierung der Schallemissionen Richtung Wohnbebauung durch die Lüftungsanlage, zur Erreichung von kurzen Versorgungswegen und aus optischen Gründen wird die Lüftung im Obergeschoss und innerhalb der Gebäudehülle platziert.

 

Das Funktionskonzept beruht auf dem Grundsatz, alle Gastflächen auf einer Ebene anzubieten und dabei die einzelnen Nutzergruppen separieren zu können, falls der Betrieb dies erfordert. Die zentrale kompakte Erschließung ermöglicht kurze Wege in die verschiedenen Bereiche, die sich gliedern in den Umkleidebereich, die Sport-, die Kurs- und die Familienbadhalle.

In dem vorhandenen Freibad bleibt lediglich das 50-m-Sportbecken erhalten. Hier wird die komplette Badewassertechnik erneuert und der vorhandene Betonkörper mit einer schlaffen Edelstahlverkleidung belegt. Neben dem 50-m-Sportbecken gibt es in der Zukunft ein 400 qm großes Nichtschwimmerbecken und ein neues Kleinkindaußenbecken.

 

 

 

 

 

 

Es soll eine Gesamtwasserfläche von 2.092 qm vorgehalten werden, aufgeteilt auf die Bereiche des Hallenbades und des Freibades wie folgt:

 

Becken

Wasserfläche

Wassertiefe

Hubboden

Hallenbad

 

 

 

25 m - Sportbecken

375 qm

0 bis 3,9 m

125 qm

Multifunktionsbecken

100 qm

0 bis 1,8 m

100 qm

Kleinkindbecken

37 qm

0,1 bis 0,4 m

 

 

 

 

 

Freibad

 

 

 

50 m - Sportbecken

1.034 qm

2,0 m

 

Nichtschwimmerbecken

396 qm

0,85 bis 1,2 m

 

Kleinkindbecken

150 qm

0,15 bis 0,4 m

 

 

Neben der Gebäudestruktur des Hallenbades mit einer Bruttogrundrissfläche von 4.572 qm ist zur Gewährleistung von Spitzenlasten im Freibadbetrieb eine zusätzliche Freibadumkleide (Bruttogrundfläche 380 qm) vorgesehen. Im Bereich des Hallenbades ist auch ein bisher nicht vorhandener Besprechungsraum zur Nutzung durch Vereine und andere Gruppen vorgesehen, der auch unabhängig vom Badbetrieb genutzt werden kann und somit eine wichtige Erweiterung in der Infrastruktur für die Kamener Vereine darstellt.

 

Die vorliegende Besucherplanung geht von insgesamt 170.000 Besuchern im Jahr aus, davon 100.000 Besucher im Jahr im öffentlichen Badebetrieb und 70.000 Besucher im Jahr aus Schul- und Vereinsnutzung.

 

Von den vorhandenen Bädern ist lediglich das Freibad Kamen-Mitte bedingt behindertengerecht ausgebaut.

 

Eine Verbesserung der Integration wird insbesondere erreicht für

  • Familien mit kleinen Kindern
  • Ältere Menschen mit Bewegungseinschränkungen
  • Menschen mit Gehbehinderungen oder Mobilitätseinschränkungen
  • Menschen mit Sehbehinderung oder Erblindung
  • Menschen mit Migrationshintergrund

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

 

  • behindertengerechter Zugang
  • behindertengerechte WC-, Dusch- und Umkleideanlagen
  • taktiles Leitsystem
  • attraktiver Familien- und Nichtschwimmerbereich
  • Ausstattung des Multifunktionsbecken mit einem Hubboden sowie des 25 m-Sportbecken mit einem Teilhubboden
  • Einbau von Treppenanlagen in die Becken
  • Mobiler Badlifter
  • schallschutztechnische Maßnahmen
  • Piktogramme zu den Nutzungsregelungen
  • Kursangebote für Geflüchtete und weitere Menschen mit Migrationshintergrund

Handlungsfeld

Die Maßnahme hat Auswirkungen auf die Handlungsfelder:

 

  • Aufwertung des Erlebniswertes für Freizeit, Kurzzeiterholung und Sport
  • Klimaschutz durch energetischen Neubau und Wegfall von energieintensiven Sportstätten
  • Daseinsvorsorge
  • Optimierung und Verbesserung Schulstandorte (Angebot Schulschwimmen)
  • Infrastruktur
  • Bereitstellung von Arbeitsplätzen
  • Stärkung und Belebung der Innenstadt

 

Prognostizierte Auswirkungen der Maßnahme

 

  • Aufrechterhaltung eines Badangebotes im Stadtgebiet für den Schulsport, Vereinssport und den Familien- und Freizeitbereich
  • Schaffung eines integrativen Angebotes für Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Migrationshintergrund
  • Beitrag zum Klimaschutz durch Berücksichtigung der neuesten energetischen Standards
  • Optimierung der Betriebskosten und damit Entlastung des städtischen Haushaltes durch Zusammenfassung der Badinfrastruktur an einem Standort
  • Städtebauliche Aufwertung durch einen Neubau und attraktiver Platzgestaltung im Eingangsbereich