hier: Beschluss zur Aufnahme des Projektes „Errichtung eines Kombibades am Standort des Freibades Kamen-Mitte als Ersatzangebot für die bestehenden Bäder“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen
beschließt, das integrierte Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V dahingehend
anzupassen, dass die Maßnahme „Errichtung eines Kombibades am Standort des
Freibades Kamen-Mitte als Ersatzangebot für die bestehenden Bäder“ in
das Konzept aufgenommen wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in der Sitzung am 26.09.2019 die Errichtung eines Kamener Kombibades
u. a. unter der Prämisse einer Landesförderung beschlossen. Die Beantragung von
Fördermitteln stellt damit eine wesentliche Voraussetzung für die
Projektumsetzung und dessen Finanzierung dar.
Detaillierte
Informationen zur geplanten Maßnahme sind dem Projektsteckbrief zu entnehmen
(s. Anlage).
Zwingende
Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel durch die Stadt Kamen sind
die Herstellung eines Gebietsbezuges sowie die Aufnahme des Projektes in das
Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V.
Der Gebietsbezug zum
SG Innenstadt V ist mit dem Beschluss über die Erweiterung des
Sanierungsgebietes (Vorlage Nr.006/2020) hergestellt.
Durch den o.g. Beschlussvorschlag wird die Maßnahme in das Integrierte
Handlungskonzept Kamen Innenstadt V aufgenommen.
Die Bürgermeisterin
wird nach den Beschlussfassungen entsprechende Anträge (Zuwendungsantrag,
Antrag auf Erweiterung des Gesamttestats und Erhöhung des Fördervolumens) zum
Städtebauförderprogramm 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.
Die Aufgaben der
Daseinsvorsorge für den Bereich der öffentlichen Schwimmbäder wurden durch die
Gesellschafter (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen und Stadt Bergkamen) an die
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen übertragen. Die GSW baut
und unterhält die öffentlichen Schwimmbäder in Kamen, Bergkamen und Bönen.
Die Beantragung
einer Zuwendung aus dem Städtebauförderprogramm 2021 erfolgt durch die Stadt
Kamen. Der Fördersatz liegt derzeit bei 80 %. Im Falle einer Bewilligung von
Fördermitteln des Landes aus dem Städtebauförderprogramm ist von der Stadt
Kamen mindestens ein Eigenanteil in Höhe von 10 % aufzubringen. Die Stadt
Kamen würde die Zuweisungen an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen –
Bönen – Bergkamen weiterleiten.
Bezeichnung der Maßnahme |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neubau eines Kombibades
am Standort des Freibades Kamen-Mitte als
Ersatzangebot für die bestehenden Bäder |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maßnahmenbeschreibung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgangslage Die
GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen betreibt im Auftrag
der drei beteiligten Kommunen die kommunalen Bäder. In
Kamen sind dieses die Bäderstandorte:
Ausgelöst durch ein
Gutachten zum Sanierungsbedarf der Bäderlandschaft in 2014 wurden Gutachten
zur Neukonzeption der Bäderlandschaft seitens der GSW Gemeinschaftsstadtwerke
Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH in Auftrag gegeben. Nach politischer Diskussion
unter Beteiligung der Schulen und der wassersporttreibenden Kamener Vereine
beauftragte der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 04.07.2017 die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH einen Planungsentwurf
für die Variante eines Kombibades am Standort des bisherigen Freibades in
Auftrag zu geben. In einer gemeinsamen
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Schul- und Sportausschusses am
06.11.2018 wurden die Ergebnisse des Planungsentwurfes detailliert
vorgestellt. Für das weitere Entscheidungsverfahren wurde die Verwaltung
u.a. beauftragt, die Kosten für eine Sanierung der vorhandenen Bäder,
differenziert nach den einzelnen Standorten, insbesondere unter Berücksichtigung
der Baukostensteigerung zu aktualisieren sowie die
Finanzierungsmöglichkeiten für die Varianten Neubau und Sanierung zu
erarbeiten und zu vergleichen. Im weiteren
Beratungsprozess wurden auch die Bürgerinnen und Bürger in einer
Einwohnerversammlung gemäß § 23 der Gemeindeordnung i.V.m. § 5 der
Hauptsatzung der Stadt Kamen am 13.05.2019
umfassend
informiert und die Möglichkeit zu Äußerung und Erörterung gegeben. Das Sanierungs- und
Bestandsbewertungsgutachten der Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH vom
19.02.2019 legt eine Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die
Bestandsbäder nach aktuellem Stand mit einer Kostenprognose auf aktuellem
Preisniveau dar. Aufgrund
des im Gutachten festgestellten notwendigen Sanierungsaufwandes aller Bäder
im Stadtgebiet Kamen, ergibt sich die Situation, dass eine Sanierung aller
Bäder gegenüber einem ersetzenden Neubau einen höheren Finanzierungsaufwand
verursacht. In der Entwicklung ist zu
berücksichtigen, dass sich das im Ortsteil Kamen-Methler gelegene Hallenbad
im Eigentum des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen e.V. befindet
und der Verband beabsichtigt, das Gebäude bzw. Grundstück in eine andere
Nutzung zu überführen, so dass dieser Badstandort nicht mehr zur Verfügung
stehen wird. Der zwischen dem Verband und der GSW bestehende Vertrag läuft
zum 31.12.2022 aus. Der Rat der Stadt Kamen
hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Bau des Kombibades unter der Prämisse
einer Förderung durch das Land NRW bzw. der abschließenden Klärung der
Finanzierung der Maßnahme beschlossen. Zur Erfüllung der
Voraussetzung für eine Förderung des Kombibades im Rahmen des
Städtebauförderprogramms ist es erforderlich, das Sanierungsgebiet Kamen
Innenstadt V zu erweitern und die Maßnahme ins Integrierte Handlungskonzept
Kamen Innenstadt V aufzunehmen. Örtliche Lage Der
Neubau des Kombibades soll im Bereich des vorhandenen Freibades errichtet
werden. Der Standort, Am Schwimmbad 8, 59174 Kamen, liegt an zentraler Stelle
im Stadtgebiet und ist fußläufig in nur wenigen Minuten vom Stadtkern zu
erreichen. Gute Verkehrsanbindungen durch den nahe gelegenen Zentralen
Omnibusbahnhof und den Bahnhof sind gewährleistet. Durch diese
Standortvorteile ist die Lage für alle Nutzergruppen - vor allem für
Familien, Behinderte und ältere Menschen - attraktiv. Das
Grundstück grenzt im Nordwesten und im Südosten an Wohnbebauungen mit ein-
bis zweigeschossigen Gebäuden. Nordöstlich des Freibades befindet sich die
Koppelteichsporthalle. Im Süden befinden sich das Zentrum des Westfälischen
Tennisverbandes sowie eine
vereinsbetriebene Tennisanlage. Westlich befindet sich ein
Blockheizkraftwerk der GSW. Im
Südwesten grenzen Gewerbeflächen an das Grundstück und im Westen gibt es eine
bewaldete Fläche, die in eine geplante Wohnbebauung integriert wird. Bis auf
die nordwestliche Grundstücksseite ist das Freibadgelände durch dichte
Baumreihen gefasst. Auf
der Fläche des neuen Bades befinden sich zurzeit das Freibadumkleidegebäude
mit Technikkeller, ein ehemaliges Hotel, ein Aufwärmbecken und ein
Multifunktionsbecken mit Sprungbereich. Bevor der Neubau des Kombibades
startet, werden diese Einrichtungen zurückgebaut. Das bestehende Sportbecken
soll erhalten bleiben und saniert werden. Es wird Bestandteil des Kombibades. Objektbeschreibung Das
Kombibad soll zukünftig alle Angebote der kamener wassersporttreibenden
Vereine, den gesamten Schulsport der 6 Grundschulen, der Hauptschule, der
Realschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums aufnehmen und ein attraktives
Angebot für den öffentlichen Badebetrieb bieten. Um
einerseits eine gute Einbindung in die Landschaft zu erreichen, und damit
kein zu wuchtiges Erscheinungsbild zu erzeugen und um andererseits die
Signifikanz des Gebäudes nicht unter zu bewerten, wurde eine Kombination aus
mehrfach gestaffelten, maßstäblich gebrochenen Baukörpern gewählt. Großzügige
Glasflächen in der Sportbeckenhalle schaffen wichtige Sichtbeziehungen zum
Freibad und sorgen für natürlichen Lichteinfall. Bodenbündige zu öffnende
Fenster erlauben in Zukunft an sommerlichen Tagen einen fließenden Übergang
zwischen Hallen- und Freibad. Zur Reduzierung der Schallemissionen Richtung
Wohnbebauung durch die Lüftungsanlage, zur Erreichung von kurzen
Versorgungswegen und aus optischen Gründen wird die Lüftung im Obergeschoss
und innerhalb der Gebäudehülle platziert. Das
Funktionskonzept beruht auf dem Grundsatz, alle Gastflächen auf einer Ebene
anzubieten und dabei die einzelnen Nutzergruppen separieren zu können, falls
der Betrieb dies erfordert. Die zentrale kompakte Erschließung ermöglicht
kurze Wege in die verschiedenen Bereiche, die sich gliedern in den
Umkleidebereich, die Sport-, die Kurs- und die Familienbadhalle. In
dem vorhandenen Freibad bleibt lediglich das 50-m-Sportbecken erhalten. Hier
wird die komplette Badewassertechnik erneuert und der vorhandene Betonkörper
mit einer schlaffen Edelstahlverkleidung belegt. Neben dem 50-m-Sportbecken
gibt es in der Zukunft ein 400 qm großes Nichtschwimmerbecken und ein neues
Kleinkindaußenbecken. Es
soll eine Gesamtwasserfläche von 2.092 qm vorgehalten werden, aufgeteilt auf
die Bereiche des Hallenbades und des Freibades wie folgt:
Neben
der Gebäudestruktur des Hallenbades mit einer Bruttogrundrissfläche von 4.572
qm ist zur Gewährleistung von Spitzenlasten im Freibadbetrieb eine
zusätzliche Freibadumkleide (Bruttogrundfläche 380 qm) vorgesehen. Im Bereich
des Hallenbades ist auch ein bisher nicht vorhandener Besprechungsraum zur
Nutzung durch Vereine und andere Gruppen vorgesehen, der auch unabhängig vom
Badbetrieb genutzt werden kann und somit eine wichtige Erweiterung in der
Infrastruktur für die Kamener Vereine darstellt. Die
vorliegende Besucherplanung geht von insgesamt 170.000 Besuchern im Jahr aus,
davon 100.000 Besucher im Jahr im öffentlichen Badebetrieb und 70.000
Besucher im Jahr aus Schul- und Vereinsnutzung. Von
den vorhandenen Bädern ist lediglich das Freibad Kamen-Mitte bedingt
behindertengerecht ausgebaut. Eine
Verbesserung der Integration wird insbesondere erreicht für
Diese
Ziele sollen erreicht werden durch:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Handlungsfeld |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Maßnahme hat
Auswirkungen auf die Handlungsfelder:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prognostizierte Auswirkungen der Maßnahme |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|