Betreff
Anerkennung des Vereins „Waldorfkindergarten Kamen e.V." als freier Träger der Jugendhilfe
Vorlage
121/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Waldorfkindergarten Kamen e.V. die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII SGB auszusprechen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im Februar 2019 gegründete Verein verfolgt eigeninitiativ das Ziel eine Tageseinrichtung für Kinder mit angewandter Waldorfpädagogik in Kamen zu verwirklichen.

Es ist geplant, zusammen mit einem Investor auf einem geeigneten Grundstück einen Neubau für zwei Gruppen zu errichten (Investorenmodell). Derzeit befinden sich die Vorstandsmitglieder der Waldorfkindergarten Kamen e.V. in einer intensiven Umsetzungsphase und stehen dabei auch im Gesprächskontakt mit der Stadt Kamen.

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarfs- und Versorgungslage wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung durch die Schaffung einer weiteren Kita mit zusätzlichen u3- und ü3-Betreuungsplätzen als erforderlich angesehen.

Insbesondere auch aufgrund der pädagogischen Konzeption, trägt der zukünftige Träger zu einer erweiterten Angebotsstruktur an Betreuungsplätzen für die Eltern bei.

Nicht zuletzt wird durch die Etablierung des Vereins eine pluralen Trägerlandschaft gefördert.

 

Juristische Personen und Personenvereinigungen können gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII als freier Träger anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten.

 

Da der Verein Waldorfkindergarten Kamen e.V. die formalen Erfordernisse erfüllt, wird vorgeschlagen, diesen gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII als freien Träger der Jugendhilfe anzuerkennen.