Beschlussvorschlag:
- Die Haushaltssatzung 2020 mit ihren
Anlagen wird beschlossen.
- Das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des
Rates am 07.11.2019 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.
Gemäß §
80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Mit der
Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2020 zu beraten und zu
beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann
erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist,
den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen
Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.
Die
Fortschreibung des HSK 2020 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1
GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten
Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde
erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstmalig im HSK 2012 dargestellte
Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit durch das
Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein
für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.