Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2020
Vorlage
120/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 

  1. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2020 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 07.11.2019 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2020 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.

 

Die Fortschreibung des HSK 2020 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstmalig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.